Neuregelung der Baumhaftung
Durch Kundmachung im BGBl. I Nr. 33/2024 wurde das Haftungsrechts-Änderungsgesetz 2024 (HaftRÄG 2024) verlautbart, mit dem zur Lösung haftungsrechtlicher Fragen bei Bäumen das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) geändert wurde. Der neue § 1319b ABGB ist mit 1. Mai 2024 in Kraft getreten. Im Wald ändert sich dadurch nichts, das HaftRÄG ist ausdrücklich nicht auf Waldbäume anzuwenden – auf eine entsprechende Anpassung des Forstgesetzes wurde verzichtet.

