
Schlägerungsbewilligung – Ja, Nein, Vielleicht?!
Vor Beginn einer jeden flächigen Holznutzung (Kahlschlag) sollte sich jede:r Waldeigentümer:in die Frage stellen, ob der geplante Eingriff eine bewilligungspflichtige Fällung im Sinne des österreichischen Forstgesetzes darstellt. Der nachstehende Artikel beleuchtet die Thematik „freie Fällungen“ und „bewilligungspflichtige Fällungen“ im Sinne des österreichischen Forstgesetzes sowie deren Abgrenzung zueinander. Ziel ist es, den Leser:innen einen Überblick über die zu beachtenden forstgesetzlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit einer flächigen Holzschlägerung zu geben.