Schlägerungsbewilligung – Ja, Nein, Vielleicht?!

Schlägerungsbewilligung – Ja, Nein, Vielleicht?!

Vor Beginn einer jeden flächigen Holznutzung (Kahlschlag) sollte sich jede:r Waldeigentümer:in die Frage stellen, ob der geplante Eingriff eine bewilligungspflichtige Fällung im Sinne des österreichischen Forstgesetzes darstellt. Der nachstehende Artikel beleuchtet die Thematik „freie Fällungen“ und „bewilligungspflichtige Fällungen“ im Sinne des österreichischen Forstgesetzes sowie deren Abgrenzung zueinander. Ziel ist es, den Leser:innen einen Überblick über die zu beachtenden forstgesetzlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit einer flächigen Holzschlägerung zu geben.

Wenn die Wiese zum Wald wird

Wenn die Wiese zum Wald wird

Für die Umwandlung einer Grünlandfläche oder eines Ackers in Wald sind bundesweit das Forstgesetz und in den Bundesländern weitere Gesetze zum Schutz landwirtschaftlicher Kulturen wie z. B. in Niederösterreich das Kulturflächenschutzgesetz oder in Tirol das...
Pflicht zur rechtzeitigen Wiederbewaldung

Pflicht zur rechtzeitigen Wiederbewaldung

Jedes Gesetz hat eine bestimmte Zielrichtung bzw. Grundausrichtung. Eines der wichtigsten Ziele des Forstgesetzes ist es, den Waldboden zu erhalten bzw. den Flächenanteil des Waldes zu sichern und zu vermehren.

Leitfaden Baumsicherheitsmanagement veröffentlicht

Leitfaden Baumsicherheitsmanagement veröffentlicht

In den letzten Jahren mehrten sich Berichte, wonach Baumverantwortliche aufgrund unsicherer Haftungsbestimmungen „Angstschnitte“ vornehmen, damit für sie im Falle eines verursachten Schadens durch herabfallende Äste oder dergleichen keine Haftung droht.