Tagesaktivität von Tieren soll erhöht werden
Innsbruck, 10. Mai 2021 (aiz.info). – In Tirol haben Landwirtschaftskammer (LK), Jägerverband und Landesforstdirektion das Projekt „Wildwiesen“ ausgearbeitet, mit dem Ziel, den Wildeinfluss auf forstlichen und landwirtschaftlichen Flächen zu reduzieren. „Mit dem Projekt ‚Wildwiesen‘ soll eine Lenkung auf weniger wertvolle Flächen erfolgen, wodurch die landwirtschaftlich genutzten Flächen geschützt werden. Durch ein gutes Miteinander können sich für alle Beteiligten Vorteile ergeben. Ich hoffe, dass bereits im ersten Jahr einige solcher Wildwiesen entstehen“, erklärt LK Tirol-Präsident Josef Hechenberger.
Voraussetzungen für Wildwiesen
Benötigt wird eine ungenutzte Fläche, welche durch die regelmäßige Pflege der Jägerschaft gutes Grünfutter für Schalenwild hervorbringt. Das können Wegränder und -böschungen, Rückegassen und ungenutzte Holzlagerplätze, Fütterungsbereiche, aufgelassene Pisten, Lifttrassen oder ungenutzte Almflächen bis hin zu Lawinenstrichen sein. Sobald die Grünfläche gutes Futter hervorbringt, lockt das Grün das Wild von schadensanfälligen Flächen auf die ungenutzte Äsungsfläche. Diese sollte möglichst ruhig gelegen sein, dadurch kann die Sichtbarkeit beziehungsweise Tagaktivität des Wildes wieder erhöht werden.
„Die Anlage von Wildwiesen kann mit einem durchdachten Bejagungskonzept auch einen Beitrag zur gezielten Wildbestandregulierung und somit zur Abschussplanerfüllung leisten. Wildwiesen haben außerdem einen zusätzlichen Nutzen als ökologische Ausgleichsflächen, wo auch diverse Kleinsäuger Platz finden“, betont Landesjägermeister Anton Larcher.
Umsetzung mit Grundeigentümer
„Wildwiesen haben als Nahrungsfläche eine Lenkungswirkung auf das Wild. Diese soll gezielt genutzt werden, um die Waldvegetation sowie land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen zu entlasten“, berichtet Landesforstdirektor Josef Fuchs. Für die Betreuung der Fläche und die Kosten für Saatgut etc. ist die Jägerschaft zuständig. Die kompletten Nutzungsrechte bleiben natürlich beim Grundeigentümer, der die Nutzung als Wildwiese auch jederzeit widerrufen kann. Im Optimalfall kann eine Nutzungsvereinbarung erstellt werden, in der diese Punkte nochmals festgehalten werden.