Wolfsbeauftragter, Managementplan und Entschädigungen vorgesehen
Mit einem 5-Punkte-Aktionsprogramm reagiert das Land Salzburg auf die Rückkehr des Wolfes im Alpenraum. „Der Wolf ist wieder zurück in Salzburg“, sind sich Experten einig. Immerhin gab es in dem Bundesland zehn Wolf-Verdachtsfälle in nur 16 Tagen seit 29. April 2018. Inzwischen wurden zwei davon in Pfarrwerfen und Werfen-Tenneck mittels DNA-Analyse bestätigt. Auch in den Vorjahren gab es eindeutige Nachweise für das Auftreten des Raubtieres in dem Bundesland: 2014 (1x), 2015 (3x), 2016 (2x) und 2017 (1x). „Ich denke, dass wir mit diesen fünf effizienten Maßnahmen negative Auswirkungen auf den ländlichen Raum verhindern können. Denn diese wird es geben, wenn wir nicht sofort handeln. Die Rückkehr des Wolfes macht die traditionelle Alm- und Landwirtschaft viel schwerer, wenn nicht unmöglich. Das würde nicht nur unsere Bauern hart treffen, sondern auch massive Auswirkungen auf Salzburg haben“, ist Agrarlandesrat Josef Schwaiger überzeugt.
Im Detail sieht das 5-Punkte-Aktionsprogramm folgende Maßnahmen vor: Erstens wird das Land Salzburg den Ausbau und die Intensivierung der Herden-Schutzmaßnahmen unterstützen. Diese Hilfe besteht aus Information und Beratung, welche zielgerichtete und zumutbare Maßnahmen sowohl für Heim- als auch Almweideflächen vorsieht. Zweitens werden erlittene Schäden effizient, schnell und unbürokratisch entschädigt. Dazu gehört auch die finanzielle Unterstützung von Schutzmaßnahmen. Das Land Salzburg wird dementsprechend budgetär vorsorgen.
Drittens wird das Land Salzburg einen landesweit abgestimmten Managementplan entwickeln, in dem unter anderem der Umgang mit Problemwölfen festlegt wird. Konkret soll ein zweistufiger Notfallplan für Problemwölfe entwickelt werden. Im ersten Teil wird es um mögliche Schutzmaßnahmen für Tiere gehen und um die Möglichkeit des Vergrämens. In der zweiten Stufe geht es auch um Schritte für die Entnahme von Problemwölfen. „Der Schutz für auf Weideflächen gehaltene Tiere und insbesondere der Schutz für Leib und Leben der Menschen hat dabei oberste Priorität“, verdeutlicht Schwaiger.
Viertens wird zur Beurteilung der notwendigen Sofortmaßnahmen ein Koordinierungsgremium eingerichtet. Dazu wird für das operative Geschäft umgehend ein „Wolfsbeauftragter“ für das Land Salzburg installiert. Die Aufgaben des Gremiums sind, grundsätzliche Vorgehensweisen und Entscheidungen im Umgang mit dem Wolf zu entwickeln sowie die jeweiligen, notwendigen Schritte abzustimmen. Der Wolfsbeauftragte soll erster Ansprechpartner für alle diesbezüglichen Fragen sein. Fünftens wird eine Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes in der EU-Habitat-Richtlinie angestrebt. Zusätzlich soll die Definition des guten Erhaltungszustandes verdeutlicht werden.
Schwaiger: Müssen uns um Änderung des Schutzstatus bemühen
„Für ein Bundesland mit familiengeführten und klein strukturierten landwirtschaftlichen Betrieben – 70% sind bei uns Nebenerwerbsbauern – sind die Gesetze der EU im Hinblick auf den Wolf ungeeignet, daher müssen wir uns um eine Änderung des Schutzstatus bemühen“, betont Schwaiger. „Der Wolf ist vielleicht nicht der Hauptgrund, aber womöglich das Tüpfelchen auf dem ‚i‘, dass ein Landwirt nicht mehr weitermachen will. Das müssen wir verhindern“, warnt Hubert Stock aus Werfen-Tenneck, ein von den Wolfsrissen betroffener Bio-Bauer.