Kärnten richtet per Gesetz Wildschadensfonds ein

Nov 22, 2018 | Allgemein

Einheitlicher rechtlicher Rahmen für Alm- und Landwirtschaft sowie Fischerei

Klagenfurt, 21. November 2018 (aiz.info). – Die Alm- und Landwirtschaft, aber auch die Fischerei waren in Kärnten lange mit dem Problem konfrontiert, dass es keine einheitliche Regelung für Schäden gab, die durch ganzjährig geschonte Wildtiere wie Wolf, Bär, Luchs, Biber und Fischotter verursacht wurden. Die Landesregierung hat in ihrer gestrigen Sitzung Abhilfe geschaffen und einen Gesetzesentwurf beschlossen, mit dem nun ein Wildschadensfonds zur Schadensabgeltung eingerichtet werden soll. Die konkrete Höhe wird von Fall zu Fall entschieden. „Jahrelang waren die Landwirte Bittsteller beim jeweiligen Naturschutzreferenten. Auch die Praxis, dass die Jägerschaft für

Schäden aufkommen musste, die sie aufgrund der ganzjährigen Schonzeit gar nicht verhindern hätte können, war schlichtweg unfair“, betonte der zuständige Landesrat Martin Gruber nach der Regierungssitzung. Der Gesetzesentwurf sieht die Einrichtung eines Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit vor. Er wird durch einen Vorsitzenden – den jeweiligen Jagdreferenten – sowie ein Kuratorium vertreten. Letzteres wird künftig alle eingelangten Schadensmeldungen behandeln und über die jeweils auszuzahlende Unterstützungsleistung entscheiden. Dabei wird nach genauen Richtlinien vorgegangen. „Wir schaffen damit transparente und klar nachvollziehbare Rahmenbedingungen“, betonte Gruber. Kärnten ist damit Vorreiter in Österreich.

Der Wildschadensfonds erhält seine finanziellen Mittel aus einem Anteil der Jagdabgabe sowie aus weiteren Landesmitteln, die bei Bedarf zugeführt werden. Die Erstdotierung beträgt 100.000 Euro. Das entspricht in etwa der Summe, die in den vergangenen Jahren ausbezahlt wurde. Im Regierungskollegium sei vereinbart worden, zuerst alle bereits eingelangten Meldungen abzuarbeiten und dann nachzudotieren, sollten die Mittel nicht ausreichen, so Gruber. Der Gesetzesentwurf wird nun an den Landtag weitergeleitet und soll dort noch im Dezember behandelt werden.

Land Kärnten

Weitere aktuelle Beiträge

Geplante EU-Bürokratie geht Waldbauern zu weit

Geplante EU-Bürokratie geht Waldbauern zu weit

Wien, 20. März 2024, Waldverband Österreich – Seit 1971 macht der Internationale Tag des Waldes jedes Jahr aufs Neue am 21. März auf den Mehrwert nachhaltig bewirtschafteter Wälder für die Gesellschaft aufmerksam. „Bisher war außer Streit gestellt, dass die...

mehr lesen
EU-WALDPOLITIK MUSS NACHHALTIGE BEWIRTSCHAFTUNG ERMÖGLICHEN

EU-WALDPOLITIK MUSS NACHHALTIGE BEWIRTSCHAFTUNG ERMÖGLICHEN

Land NÖ, Landwirtschaftskammer NÖ und NÖ Waldverband unterzeichnen Charta für eine selbstbestimmte Waldbewirtschaftung St. Pölten, 20. März 2024 (aiz.info). - Die neue EU-Entwaldungsverordnung und das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur sind fernab jeder Realität...

mehr lesen