Jagd Österreich begrüßt Parlamentsbeschluss zur Waffengesetznovelle

Dez. 13, 2018 | Allgemein

Höhere Sicherheit für Jagdausübende

Wien, 12. Dezember 2018 (aiz.info). – Der Dachverband „Jagd Österreich“ begrüßt den Beschluss des Parlaments zum neuen Waffengesetz. „Dass die Weidmänner künftig Schalldämpfer zum Wohle ihrer eigenen Gesundheit und des Tierschutzes verwenden dürfen sowie das Führen einer Faustfeuerwaffe für sicheres Nachsuchen gestattet ist, stellt einen absoluten Meilenstein dar“, unterstreicht der geschäftsführende Landesjägermeister Ferdinand Gorton. Er erläutert: „Der Mündungsknall eines Jagdgewehres ohne Schalldämpfer ist von der Lautstärke her mit dem Start eines Kampfflugzeuges vergleichbar. Mit dem neuen Waffengesetz werden diese gehörschädigende Lautstärke und die schädliche Schallenergie beim Mündungsknall auf ein erträgliches Maß reduziert.“

Da der Schuss dennoch hörbar, aber für den Schützen nicht mehr schädlich ist, trägt diese Dämpfung auch dazu bei, den Stress für das Wild zu mildern, sind die oberösterreichischen Bauernbund-Abgeordneten Nikolaus Prinz, Manfred Hofinger und Klaus Lindinger überzeugt, „ein rechtlich klares und praktikables Gesetz im Sinne der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes für die rund 130.000 Jägerinnen und Jäger in Österreich“ geschaffen zu haben.

Auch dürfen die Jäger während der Nachsuche eine Faustfeuerwaffe führen, was zum einen im oft unwegsamen und unübersichtlichen Gelände im nächtlichen Einsatz deren eigene Sicherheit erhöht und zum anderen das Tierleid wesentlich verkürzt, heißt es weiter.

„Die Jäger üben eine sehr verantwortungsvolle, aber auch gefährliche Tätigkeit aus. Wir haben daher dafür zu sorgen, dass sie dabei bestens geschützt sind und mit rechtlich abgesicherten Rahmenbedingungen arbeiten können, die auch in der Praxis funktionieren“, erklärten die oberösterreichischen Abgeordneten.

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