Haftung für aus Windwurfflächen rollende Wurzelteller

Haftung für aus Windwurfflächen rollende Wurzelteller

Ein Waldeigentümer haftet für aus Windwurfflächen abrollende oder abstürzende Wurzelteller nur dann, wenn die Aufarbeitung des Windwurfs nicht dem Stand der Technik entsprechend durchgeführt wurde. Die Haftung besteht zudem nur, wenn die Aufarbeitung dem Waldeigentümer überhaupt zumutbar ist. Für aus dem Abrollen oder Abstürzen der Wurzelteller entstehende Schäden auf einer darunterliegenden Straße ist der Wegehalter verantwortlich, sofern die Aufarbeitung durch den Waldeigentümer ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Aus Sicht des Eigentümers einer solchen Windwurffläche ist für die Dauer der Gefährdung ein Antrag auf Bannlegung der Windwurffläche zu empfehlen.

Bäume am Wurzelteller richtig aufarbeiten

Bäume am Wurzelteller richtig aufarbeiten

Waldeigentümer*innen haften für aus Windwurfflächen abrollende oder abstürzende Wurzelteller nur dann, wenn die Aufarbeitung des Windwurfs nicht dem Stand der Technik entsprechend durchgeführt wurde. Der genauen Kenntnis und Beachtung des Stands der Technik kommt daher nicht nur im Schadensfall größte Bedeutung zu.

Holzbringung über fremden Grund

Holzbringung über fremden Grund

Die Aufgabe das eigene Holz aus dem eigenen Wald zu bringen, klingt auf den ersten Blick ziemlich unkompliziert – zumindest wenn man über die geeigneten Geräte verfügt. Auf den zweiten Blick gestaltet sich diese Aufgabe dann schon nicht mehr so einfach.

Bestattungswald – worauf kommt es an?

Bestattungswald – worauf kommt es an?

Der FriedWald Clam in Klam bei Grein ist ein attraktiver Mischwald, der in der wildromantischen Region Perg-Strudengau liegt. In dieser Idylle werden Urnen unter Bäumen beigesetzt. Waldverband aktuell hat zum Thema Waldbestattung mit Waldbesitzer Carl Philip Clam und Monika Graber vom Bestattungswald-Dienstleister FriedWald gesprochen.

Gemeinsam gesünder und sicher – mit der SVS

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Ein umfassender sozialer Schutz ist wichtig, um im Bedarfsfall Leistungen und Unterstützung zu erhalten, sei es bei
Krankheit, Unfall oder als Vorsorge für das Alter. Dabei bezieht sich der Schutz durch die SVS nicht nur auf den Selbständigen selbst, sondern in vielen Fällen auch auf Familienangehörige.

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