Mindestanteil erneuerbarer Kraftstoffe muss bis 2030 bei 14% liegen
Berlin/Brüssel, 19. Dezember 2017 (aiz.info). – Wie der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) bekannt gibt, hat der EU-Energieministerrat am 18. Dezember seine Position zur Neufassung der Richtlinie Erneuerbare Energien (EE) beschlossen. Kernpunkt ist die Anhebung des Mindestanteils Erneuerbarer am Kraftstoffverbrauch im Verkehr von 10% im Jahr 2020 auf 14% im Jahr 2030. Zur Förderung von Biokraftstoffen aus Abfällen und Reststoffen wurde ein bis 2030 auf 3% steigender Mindestanteil beschlossen. Diese Biokraftstoffe sollen auf die Erfüllung des Mindestanteils von 14% doppelt angerechnet werden können. Die geltende Obergrenze von 7% für Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse soll bis 2030 beibehalten werden.
BDBe-Vorsitzender Norbert Schindler sieht darin einen „Schritt in die richtige Richtung“. Der beschlossene Mindestanteil von 14% Erneuerbarer am Kraftstoffverbrauch sei die Weichenstellung für eine deutliche Senkung der CO2-Emissionen des Verkehrssektors. Negativ wertet Schindler jedoch die vorgesehene Doppelanrechnung von Biokraftstoffen aus Abfällen und Reststoffen. Dadurch würde keine Verringerung der CO2-Emissionen erzielt, merkt er an. Wohingegen die Beimischung von Bioethanol in Super, Super E10 und Super Plus zu einer effizienten und kostengünstigen Senkung der CO2-Emissionen führe – 2016 sei eine Reduktion von 75% gegenüber fossilen Benzin amtlich festgestellt worden, so Schindler. Er fordert eine deutliche Verschärfung der aktuell in Deutschland geltenden Verpflichtung, die CO2-Emissionen aller Kraftstoffe um 4% zu verringern. Nur so könnten die CO2-Emissionen des Verkehrs weiter reduziert werden. Zudem müsse die ab 2020 geltende Pflicht zur CO2-Minderung um 6% auf 2018 vorgezogen und ab 2020 auf 8% angehoben werden.