Verpflichtung zur Wiederbewaldung

Verpflichtung zur Wiederbewaldung

Ein wesentliches Ziel des Forstgesetzes ist die Erhaltung des Waldes und die Sicherstellung einer nachhaltigen Bewirtschaftung. Um dies zu gewährleisten, ist der Waldeigentümer unter anderem zur rechtzeitigen Wiederbewaldung von Kahlflächen und Räumden verpflichtet.

Vom Feldquartier zur Aufforstungsfläche

Vom Feldquartier zur Aufforstungsfläche

In den letzten Jahren hat sich in der Produktion von wurzelnackten Forstpflanzen sehr viel verändert. Die Sortierung „am Feld“ ist praktisch nicht mehr vorhanden. Viele Baumschulen sortieren „unter Dach“ um die Frische und Qualität der Pflanzen hoch zu halten.

Der Wald verjüngt sich selbst

Der Wald verjüngt sich selbst

In den letzten Jahren konnte bei vielen Baumarten eine außergewöhnliche Samenproduktion beobachtet werden. Ob Fichte, Tanne oder Eiche, die Samenjahre sollten nicht ungenutzt bleiben. Die Naturverjüngung ist ein Geschenk an den Waldbesitzer, weil sie einerseits reichlich in großer Anzahl kommt und weil damit Kosten und Mühen eingespart werden können. Aufforstungen auf riesigen Kahlflächen bei langen Trockenperioden und starkem Unkrautwuchs hoch zu bekommen ist in heutiger Zeit eine große Kunst oder vielmehr oft Glück.

Mengenelastische Waldbewirtschaftung

Mengenelastische Waldbewirtschaftung

Über uns, über unseren Betrieb zu erzählen, das machen wir ja nicht oft. Wir stellen sicherlich nicht den Musterbetrieb dar, aber wir sehen uns schon stellvertretend für viele andere land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Die ähnlich ticken, ähnlich tun, vielleicht aber auch viel fleißiger sind wie wir.

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