Jagd und Jäger verändern sich!
Die Jagd gehört in Österreich verfassungsrechtlich zu jenen Rechtsmaterien, die sowohl in der Gesetzgebung als auch in der Vollziehung Landessache sind. Dadurch gibt es in jedem Bundesland in Österreich ein eigenes Jagdgesetz. In allen Jagdgesetzen in Österreich ist selbstverständlich gleich, dass Jagd untrennbar mit dem Grundeigentum verbunden ist. Das Jagdrecht ist somit ein Privileg des Grundeigentümers.

