KÖSTINGER: EAG IST WICHTIGER MEILENSTEIN ZUR ERREICHUNG DER KLIMAZIELE

Jul 8, 2021 | Allgemein

Biomasse, Biogas und Wasserkraft leisten wesentlichen Beitrag zur Energiewende

Wien, 7. Juli 2021 (aiz.info). – Nach jahrelangen Verhandlungen wurde heute das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) mit einer Zweidrittelmehrheit im Parlament beschlossen. „Die Land- und Forstwirtschaft gehört mit ihrer Werkstatt unter freiem Himmel zu den ersten Betroffenen des Klimawandels, zugleich ist sie aber auch Teil der Lösung. Die Energiewende ist nicht nur ein Ziel, sondern ein Auftrag, den wir gemeinsam bewältigen werden“, betont Bundesministerin Elisabeth Köstinger zu diesem Meilenstein. „Die Energiewende bietet viele Chancen für unsere Regionen. Bereits im Jahr 2018 haben wir wichtige Eckpunkte für das EAG fixiert und den Startschuss für eine nachhaltige Energiewende gegeben. Umso mehr freut es mich, dass dieses wichtige Gesetz heute beschlossen wurde“, so Köstinger.

Biomasse- und Biogasanlagen wurden abgesichert

Neben der Sonnen-, Wind- und Wasserenergie wird beim Ausbau von erneuerbaren Energien vor allem die Biomasse eine wesentliche Rolle spielen. Als „wichtigen Schritt“ bezeichnet Köstinger, dass bestehende Anlagen abgesichert und die Rahmenbedingungen für den Ausbau nun fixiert wurden. Das EAG sieht eine Bestandssicherung für Biomasseanlagen mit Nachfolgeregelung bis ins 30. Bestandsjahr und für Neuanlagen vor. Für kleine Biomasseanlagen wird es eine neue Investitionsförderung geben. Die Ministerin zeigt sich zuversichtlich, dass die neuen Rahmenbedingungen zum weiteren Ausbau von Biomasse und Biogas führen werden: „Für die Energiewende brauchen wir alle nachhaltigen Quellen. Biomasse und Biogas liefern als einzige erneuerbare Technologie konstant und wetterunabhängig Wärme und Strom. Sie nützen unsere nachwachsende Ressource Holz, und mit der nachhaltigen Waldbewirtschaftung können wir die heimische Versorgung langfristig sicherstellen.“

Wasserkraft bis Energiegemeinschaften – Jeder kann einen Beitrag leisten

„Die Wasserkraft ist und bleibt ein wichtiges Fundament für die Energieversorgung. Mit den ökologischen Standards können wir gewährleisten, dass unserer Fließgewässer auch in Zukunft maßgeblich geschützt werden“, so Köstinger. Neue Möglichkeiten der Kooperation bieten im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz die Energiegemeinschaften. Im Nahwärmebereich wird bereits von vielen Landwirten diese Form der Zusammenarbeit praktiziert, um auch andere Haushalte mit Wärme zu versorgen. „Mit den Energiegemeinschaften, die das EAG nun vorsieht, wird das auch bei der Stromproduktion möglich sein. Verschiedenste Gemeinschaften werden Strom für andere Haushalte erzeugen und anbieten dürfen. Das ist eine große Chance für unsere Regionen und damit kann jeder einen Beitrag zur Energiewende leisten“, erklärt Köstinger.

Änderungen im letzten Moment

Wie berichtet, soll das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz Österreich bis zum Jahr 2030 bilanziell zu 100% Ökostrom verhelfen. Bis dahin werden jährlich 1 Mrd. Euro in den Ausbau investiert, so Umweltministerin Leonore Gewessler. Geplant ist ein Plus von 27 Terawattstunden (TWh) aus erneuerbaren Quellen. Der Ausbau gliedert sich in 11 TWh Photovoltaik, 10 TWh Windkraft, 5 TWh Wasserkraft und 1 TWh Biomasse. Im Rahmen der parlamentarischen Verhandlungen für die notwendige Zweidrittelmehrheit wurden am bestehenden Entwurf noch Verbesserungen vorgenommen. Neben der Befreiung von allen Ökostrom-Abgaben für einkommensschwache Haushalte (GIS-befreit) wurde eine weitere Maßnahme zur sozialen Abfederung eingebaut. Haushalte mit geringem Einkommen, die nicht unter diese Kategorie fallen, zahlen künftig jährlich maximal 75 Euro. Davon profitieren rund 550.000 Haushalte. Mit 100 Mio. Euro wird der Rückstau bei Fernwärme-Projekten abgearbeitet. Insgesamt 173 Projekte warten seit 2011 auf ihre Umsetzung. Zusätzlich werden bis 2024 jährlich 15 Mio. Euro in den Ausbau der Fernwärme investiert. Mit jährlich 80 Mio. Euro soll der Ausbau von Grünem Wasserstoff und Grünem Gas gefördert werden.

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