Wölfe: Änderung des Jagdgesetzes im NÖ Landtag vorgesehen

Sep. 17, 2018 | Allgemein

Pernkopf: Abschuss von gefährlichen Tieren als letzte Konsequenz erlauben

St. Pölten, 14. September 2018 (aiz.info). – Der niederösterreichische Landtag soll kommende Woche zum Thema Wolf eine Änderung des Jagdgesetzes beschließen, teilt LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf mit. „Zum Vorbild nehmen wir uns das deutsche Bundesnaturschutzgesetz und die Schweiz sowie den Österreichischen Wolfsmanagementplan. Als letzte Konsequenz ist dort überall der Abschuss von gefährlichen Wölfen festgehalten. Prinzipiell war das auch bisher im NÖ Jagdgesetz so herauszulesen, jetzt präzisieren wir diese Bestimmung“, so Pernkopf. Der Antrag solle in der Landtagssitzung kommenden Donnerstag eingebracht und beschlossen werden, er erwarte dabei eine breite Zustimmung.

Die geplante Änderung im NÖ Jagdgesetz betrifft § 100a. Hier soll es in Absatz 1 nun heißen: „Wenn es sich im Interesse der Gesundheit oder Sicherheit des Menschen oder der öffentlichen Sicherheit, einschließlich der Verteidigung und des Schutzes der Zivilbevölkerung, als notwendig erweist, in einem Jagdgebiet oder mehreren aneinandergrenzenden Jagdgebieten Maßnahmen gegen Großhaarraubwild (Bär, Wolf, Luchs) zu ergreifen, hat die Bezirksverwaltungsbehörde gemäß § 3 Abs. 8 dem Jagdausübungsberechtigten von Amts wegen folgende Aufträge zu erteilen: Vergrämung oder – als letztes Mittel – Abschuss.“

Absatz 2 soll nunmehr lauten: „Wenn es sich zur Abwendung erheblicher land-, forst-, fischerei-, wasser- oder sonstiger erheblicher wirtschaftlicher Schäden als notwendig erweist, in einem Jagdgebiet oder mehreren aneinandergrenzenden Jagdgebieten Maßnahmen gegen Großhaarraubwild (Bär, Wolf, Luchs) zu ergreifen, hat die Bezirksverwaltungsbehörde dem Jagdausübungsberechtigten von Amts wegen folgende Aufträge zu erteilen: Fang, Betäubung, Besenderung, Vergrämung oder – als letztes Mittel – Abschuss.“

„Wir stellen mit der Änderung des Jagdgesetzes die Sicherheit an die erste Stelle, Menschenschutz muss immer Vorrang vor Artenschutz haben“, betont Pernkopf. Festzuhalten sei in diesem Zusammenhang, „dass der Wolf in Europa nicht gefährdet ist“. Experten sollten in weiterer Folge eine klare Handlungsanleitung entwerfen, wo klar geregelt sein wird, wie im konkreten Fall vorzugehen ist (für Sicherheitsbehörden, Gemeinden, Bezirksverwaltungsbehörden). „Im Wolfsmanagementplan sind solche Fälle jetzt schon exemplarisch angeführt, das wollen wir nun nach dem Vorbild der Schweiz präzisieren und in eine Verordnung gießen, sodass Klarheit herrscht“, erläutert der LH-Stellvertreter.

Stufenplan bleibt aufrecht

„Gleichzeitig gehen wir weiterhin nach unserem Stufenplan vor: Er sieht erstens Entschädigungen für betroffene Bauern vor, zweitens wird die Herdenschutz-Beratung intensiviert und drittens werden das Monitoring und die Besenderung der Wölfe in Allentsteig genannt. Erst an vierter Stelle kommt die Vergrämung mit Schreckschuss oder Gummigeschoßen sowie die Forderung, den EU-Schutzstatus für den Wolf zu senken – dazu ist eine Resolution im Landtag geplant. Als letzter Punkt kommt nunmehr die Anpassung des NÖ Jagdgesetzes dazu“, informiert Pernkopf. Die Anpassung des Gesetzes solle Sicherheit schaffen, Unklarheiten beseitigen und so letztendlich auch die Akzeptanz für den Wolf steigern. „Unser Leitgedanke lautet weiterhin ‚Vernunft, Hausverstand und Sicherheit'“, so Pernkopf.

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