„WOCHE DES SCHUTZWALDES“ VON 8. – 12. MAI STREICHT BEDEUTUNG HERVOR

Mai 8, 2023 | Allgemein

Totschnig: Jede vierte Person in Österreich profitiert

Wien, 8. Mai 2023 (aiz.info). – Die vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft initiierte „Woche des Schutzwaldes“ findet heuer von 8. bis 12. Mai statt. Höhepunkt ist die Bundesschutzwaldplattform von 11. bis 12. Mai am Waldcampus Traunkirchen. „Rund 42% der österreichischen Waldfläche besteht aus Wäldern mit Schutzfunktion, das entspricht rund 1,6 Mio. ha. Jede vierte in Österreich lebende Person profitiert direkt von den Schutzwirkungen des Waldes und ohne diese Schutzfunktion könnten knapp 50% des Lebens- und Wirtschaftsraumes des Landes nicht genutzt werden“, streicht Forstwirtschaftsminister Norbert Totschnig die Bedeutung hervor.

Ein stabiler Schutzwald sei allerdings keine Selbstverständlichkeit. „Strukturelle Überalterung und fehlende Verjüngung, veränderte gesellschaftliche Nutzungsansprüche an den Wald, lokal erhöhter Wildeinfluss und die Auswirkungen des Klimawandels belasten sein ökologisches Gleichgewicht stark und vermindern seine Funktionalität zum Objekt- und Standortschutz“, so Totschnig.

Dabei gibt es drei verschiedene Arten von Schutzwald, wie das Ministerium erklärt: Standortschutzwälder sind Wälder, deren Standort durch die abtragenden Kräfte von Wind, Wasser oder Schwerkraft gefährdet ist. Sie erfordern eine besondere Behandlung zum Schutz des Bodens und des Bewuchses sowie zur Sicherung der Wiederbewaldung.

Objektschutzwälder sind Wälder, die Menschen, Siedlungen, Infrastrukturanlagen oder kultivierten Boden vor Gefahren und schädigenden Umwelteinflüssen schützen. Sie halten unter anderem Lawinen und Steine auf, vermeiden Rutschungen und speichern abfließendes Niederschlagswasser. Sie erfordern eine besondere Behandlung um ihre Schutzwirkung sicherzustellen.

Bannwälder sind mit Bescheid definierte Objektschutzwälder zur direkten Abwehr bestimmter Gefahren. Die Bannlegung bedeutet, dass erforderliche Maßnahmen und Unterlassungen von der Forstbehörde vorgeschrieben werden. Falls dadurch finanzielle Nachteile entstehen, haben Waldeigentümer Anspruch auf Entschädigung.

„Wir arbeiten aufgrund der Vielzahl an Herausforderungen für den Schutzwald gemeinsam mit allen relevanten Akteuren an unserer Vision für einen starken Schutzwald: klimafitte und stabile Wälder, die nachhaltig vor Naturgefahren schützen, wirtschaftlich attraktiv gepflegt und von der Gesellschaft anerkannt werden. Dazu wurden 2022 mit Bundesmitteln aus dem Katastrophenfonds rund 15 Mio. Euro im Schutzwald durch flächenwirtschaftliche Projekte – mit Fokus im Objektschutzwald – investiert. Dies ist ein essentieller Beitrag zur Stärkung unserer Regionen“, so Totschnig.

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