Auch in Niederösterreich tritt Waldbrandverordnung in Kraft
Der Landesforstdienst Salzburg hat heute für Teile des Bundeslandes erhöhte Waldbrandgefahr ausgerufen. „Feueranzünden und Rauchen im Forst, in Waldnähe und dessen Gefährdungsbereich sind ab sofort in allen Bezirken verboten. Die Böden sind aufgrund der Hitze, des Windes und der anhaltenden Trockenheit in weiten Teilen Salzburgs nicht ausreichend durchfeuchtet“, erklärte der zuständige Landesrat Josef Schwaiger. Die Bezirkshauptmannschaften Salzburg-Umgebung, Hallein, St. Johann im Pongau, Zell am See und Tamsweg sowie der Magistrat Salzburg haben deshalb eine Verordnung zum Waldbrandschutz angekündigt. Die Gefährdung wird aus derzeitiger Sicht in den kommenden Tagen weiterhin bestehen bleiben. Erst wenn der Boden nach Regenfällen wieder ausreichend feucht ist, kann Entwarnung gegeben werden. Kleinräumige, schwache Niederschläge reichen dazu nicht aus, heißt es.
„Ich appelliere an die Eigenverantwortung der Bevölkerung und bitte um besondere Vorsicht bei den traditionellen Sonnwendfeuern.
Im Gefährdungsbereich von Wäldern sind diese in den betroffenen Gebieten strengstens verboten. Außerhalb dieser Bereiche ist das Abbrennen der Feuer zwar erlaubt, aber dennoch ist höchste Vorsicht geboten. Wenn Vernunft und Hausverstand eingesetzt werden, steht den traditionellen Sonnwendfeuern nichts im Wege“, so Schwaiger.
Pernkopf: Hitzetage erfordern besonders umsichtiges Handeln
„In den letzten Wochen waren die niederösterreichischen Feuerwehren besonders gefordert. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Waldbrände dreimal so hoch. Seit Mai mussten 114 Brände gelöscht werden. Funkenflug durch Arbeit oder Unachtsamkeit sind die häufigste Ursache. Aufgrund der gefährlichen Situation gilt in ganz Niederösterreich die Waldbrandverordnung“, unterstreicht auch Niederösterreichs LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf. Demnach ist das Rauchen, jegliches Feuerentzünden, das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen, aber auch das Wegwerfen von Glasflaschen oder Glasscherben in allen Waldgebieten und in Waldrandnähe verboten. Bereits das Abstellen von Fahrzeugen auf trockenen Flächen kann schon zu Bränden führen. Ein Verstoß gegen die Verordnung kann mit Geldstrafen von bis zu 7.270 Euro geahndet werden.