Reisecker: Bei Waldnutzung für Wintersport ist Rechtslage zu beachten

Jan 21, 2016 | Allgemein

Mangelnde Schutzwirkung des Waldes erfordert kostspielige technische Maßnahmen

Linz, 20. Jänner 2016 – Wintersportler und Erholungssuchende sind im Wald zu Gast und zu verantwortungsbewusstem Umgang mit der Natur verpflichtet. Denn wird die Waldverjüngung behindert und kann ein Schutzwald seine Funktion nicht mehr erfüllen, sind häufig teure technische Schutzverbauungen notwendig.

Drastische Folgen für Bestände und enorme Kosten für technische Maßnahmen

Zahlreiche Skigebiete Österreichs sind in bewaldeten Zonen angelegt. „Das Forstgesetz regelt deshalb klar, was hier zulässig ist und was man zu unterlassen hat. Im Bereich von Aufstiegshilfen (zum Beispiel bei Sesselliften und Gondeln) ist das Abfahren mit Skiern nur auf markierten Pisten oder Skirouten gestattet“, erklärt Franz Reisecker, Präsident der Landwirtschaftskammer Oberösterreich. Außerhalb dessen ist das Skifahren oder Snowboarden dem Betreten des Waldes gleichgestellt und damit grundsätzlich zulässig. Besonders zu beachten ist aber, dass Neu- oder Wiederbewaldungsflächen mit einem Bewuchs unter drei Metern Höhe generell nicht betreten werden dürfen.

Varianten- und Tourenskifahrer, welche abseits von präparierten Pisten unachtsam abfahren, ebenso wie Schneeschuhwanderer, können Schutzwälder und Forstbestände schädigen. Die Bäume werden einerseits durch Skikanten und Stöcke verletzt, andererseits können Sämlinge und Jungpflanzen, besonders an steilen Hängen, durch die Schneeverschiebungen entwurzelt werden. Dadurch dauert es Jahrzehnte bis sie in den Hochlagen groß genug sind, um vor Naturgefahren zu schützen. Neben dem wirtschaftlichen Schaden des Waldbesitzers wird die wichtige Schutzfunktion des Waldes für die ortsansässigen Menschen und deren Häuser gemindert und es müssen kostspielige technische Maßnahmen ergriffen werden, die nach Angaben der Wildbach- und Lawinenverbauung, Sektion Oberösterreich, zwischen 250.000 und 380.000 Euro/ha zu Buche schlagen. Die Ausgaben für forstliche Maßnahmen betragen zwischen 20.000 und 50.000 Euro/ha Schutzwälder. Umgerechnet auf eine Nutzungsdauer der technischen Verbauung von 100 Jahren ergeben sich Kosten von rund 3.000 Euro/ha und Jahr, der Schutzwald kostet umgerechnet auf eine gleichlange Lebenszeit nur rund 500 Euro/Jahr.

Holzernte: Sperrgebiete beachten

Im Winter sind Forstleute traditionell mit der Holzschlägerung beschäftigt. Um der Gefährdung von Freizeitsportlern vorzubeugen, können Waldbesitzer während dieser Arbeiten ein auf vier Monate befristetes Sperrgebiet verhängen, das mittels Hinweistafeln gekennzeichnet ist. Ganz allgemein gilt: Wo eine Sperre ist, hat das auch einen Grund.

Langlaufen und Rodeln im Wald

Das Anlegen und die Benützung von Langlaufloipen sind nur mit Zustimmung des Waldeigentümers gestattet. „Außerdem ist das Betretungsverbot von Jungwuchsflächen auch beim Langlaufen zu beachten“, so Reisecker. Rodeln oder Bobfahren im Wald gilt als Befahren, auch auf Forststraßen oder sonstigen Waldwegen, und ist ohne Zustimmung des Waldeigentümers beziehungsweise Forststraßen-Erhalters nicht erlaubt.

„Oberösterreichs Natur bietet auch im Winter viel Erholungsraum für Einheimische und Touristen. Wenn wir bei der Nutzung darauf achten, dass die Interessen aller Beteiligten ihren Platz finden, ist eine erholsame Urlaubs- und Ausflugszeit in unserer vielfältigen Landschaft garantiert“, so Reisecker abschließend.

 

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