OÖ: Zweiter Runder Tisch zur Wolfs-Problematik veranstaltet

Mai 14, 2018 | Allgemein

Hiegelsberger: Informationsaustausch und Sicherheit der Bürger im Mittelpunkt

Linz, 9. Mai 2018 (aiz.info). – Am Dienstag fand auf Initiative von Oberösterreichs Agrarlandesrat Max Hiegelsberger der zweite Runde Tisch zur Problematik Wolf statt. „Nach den zunehmenden Wolfsichtungen in Liebenau im Bezirk Freistadt wollten wir hier auch die Sicht der Bevölkerung einholen. Betroffene schilderten, dass sie sich aufgrund des Auftretens dieses Raubtieres in ihrer persönlichen Freiheit eingeschränkt fühlen und auch zunehmend ihre Kinder nicht mehr alleine nach draußen schicken“, berichtet Hiegelsberger.

Die Information über die praktische Abwicklung des Managementplans sowie Erfahrungen der Nachbarländer mit diesem Thema standen beim Runden Tisch im Fokus. „Es wurde klargestellt, dass der Sicherheit der Bevölkerung oberste Priorität einzuräumen ist und die bereits in Umsetzung befindlichen Maßnahmen im Falle einer Bedrohung unmittelbar ausgerollt werden müssen“, so der Landesrat. Neben dem Wolfsbeauftragten Georg Rauer wurden Vertreter der Landwirtschaftskammer OÖ, des Almvereins, des Landesjagdverbands, des WWF und des Naturschutzbundes eingebunden.

„Es gilt, die aktive Bestandsreduktion offen zu diskutieren. Auffällige Wölfe müssen entnommen werden“, sagte Hiegelsberger. Dazu erläuterte der Experte des Landes die praktische Umsetzung der Managementmaßnahmen. So sind bei der Behandlung auffälliger Wölfe genaue Zielvorgaben, wie die rasche Verfügbarkeit professioneller Einsatzkräfte, der Schutz bei allfälligen Unfällen und eine breite Information wesentlich. Die Planung von Maßnahmen erfolgt durch den Wolfsbeauftragten in Abstimmung mit dem Landesjagdverband und der Landesregierung als koordinierende und für die Erteilung von Ausnahmebewilligungen zuständige Behörde.

In der gemeinsamen Arbeitssitzung wurden folgende Ergebnisse erzielt: Geplant ist die Ausarbeitung eines Zwei-Stufen-Plans zur Vergrämung und erforderlichenfalls Entnahme von auffälligen Exemplaren. Eine Entnahme ist ohne Bewilligung oder behördliche Anordnung durch jedermann im Fall von Notsituationen (direkter oder unmittelbar drohender Angriff eines Wolfes auf Menschen)zulässig. Weiters soll es einen regionalen Wolfsbeauftragten geben: Geeignete Personen werden durch die Abteilung Land- und Forstwirtschaft des Landes und die LK Oberösterreich nominiert und über ein eigenes Ausbildungskonzept geschult. Ziel ist es, einen Ansprechpartner für die Beratung der Bevölkerung, vor allem auch im Hinblick auf die Vermeidung von Futterquellen für Wölfe, in den Regionen zu installieren.

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