OÖ: Hiegelsberger informiert über Wolfsmanagement und Entschädigung

Feb 1, 2018 | Allgemein

Bundes- und EU-weit vernetzte Vorgangsweise notwendig

Linz, 31. Jänner 2018 (aiz.info). – „Es ist mittlerweile Gewissheit, dass der Wolfs-Bestand in Österreich wächst und das Rudel im Bereich von Allentsteig (NÖ) bereits zum dritten Mal Nachwuchs erwartet. In Oberösterreich gingen in den Jahren 2016 und 2017 insgesamt 33 Wolfshinweise ein“, teilt Landesrat Max Hiegelsberger mit. „Der Wolf trifft bei uns auf eine dicht besiedelte Kulturlandschaft. Nun müssen wir bundesweit, aber auch EU-weit vernetzt vorgehen. Es braucht Spielregeln, um Sicherheit und Schutz zu gewährleisten und gleichzeitig die Freilandhaltung landwirtschaftlicher Nutztiere und unsere auch touristisch relevanten, bestoßenen Almen zu sichern“, so Hiegelsberger. Für die betroffenen Landwirte seien vor allem klare Informationen über Präventivmaßnahmen, die Vorgangsweise bei Rissen von Nutztieren und über Entschädigungsfragen wichtig.

Seit 2016 haben Wölfe in Oberösterreich 29 Nutztiere (vor allem Schafe und Damwild) getötet. Die Entschädigung von Wolfsrissen bei landwirtschaftlichen Nutztieren wird durch die Landesregierung, Abteilung Land- und Forstwirtschaft, abgewickelt (Ansprechperson: Helmut Mülleder, Tel. 0732/7720/11800). Die Begutachtung von vermuteten Wolfsrissen erfolgt durch den Wolfsbeauftragten Georg Rauer beziehungsweise die Wildschadensberater der Landwirtschaftskammer.

Auskünfte über erfolgversprechende Schutzvorkehrungen gegen Wolfsrisse können bei der Nationalen Beratungsstelle Herdenschutz beim Österreichischen Bundesverband für Schafe und Ziegen sowie bei den Wildschadensberatern der LK Oberösterreich eingeholt werden.

Land OÖ übernimmt Schadensdeckung für gerissene Nutztiere

„Wir lassen unsere Bäuerinnen und Bauern im Schadensfall nicht alleine. Nachdem der OÖ Landesjagdverband im Herbst 2017 die Entschädigung stoppte, übernimmt das Land die Schadensdeckung für nachweislich von einem Wolf gerissene landwirtschaftliche Nutztiere“, unterstrich Hiegelsberger.

Bei Auffinden eines vermutlich von einem Wolf gerissenen landwirtschaftlichen Nutztieres sollte vom Eigentümer wie folgt vorgegangen werden: Die Lage des Kadavers darf nicht verändert werden, die Fundstelle des gerissenen Tieres ist zu dokumentieren (fotografieren oder filmen). Um mögliche DNA-Spuren zu sichern und Aasfresser fernzuhalten, sollte der Kadaver abgedeckt werden.

Danach ist unverzüglich Kontakt mit dem Wolfsbeauftragten (Georg Rauer, Tel. 0664/6219419) oder einem Wildschadensbeauftragten der LK Oberösterreich (Tel. 050 6902 1436) aufzunehmen. Sie sind für die Besichtigung und Entnahme einer Gewebeprobe zur DNA-Untersuchung zuständig. Bei Vorliegen eines positiven Ergebnisses unterstützen die Wildschadensberater die betroffenen Landwirte bei der Schadensaufstellung.

Bereits im Jahr 2012 wurde bundesländerübergreifend im Rahmen der „Koordinierungsstelle Braunbär, Wolf und Luchs“ ein Wolfsmanagementplan ausgearbeitet und veröffentlicht. In diesem Plan werden mögliche Auswirkungen des Wolfes auf die Landwirtschaft, die Jagd sowie auf den Menschen ausführlich behandelt und sowohl Präventionsmaßnahmen als auch die Vorgehensweise im Schadensfall aufgezeigt. Aufbauend auf diesem Wolfsmanagementplan wurde in Oberösterreich im Februar 2017 ein Runder Tisch zu diesem Thema eingerichtet. Darüber hinaus gab es bereits eine Reihe von Veranstaltungen und Workshops, in denen versucht wurde, trotz kontroversieller Ansichten der verschiedenen Interessengruppen ganzheitliche Lösungsansätze zu erarbeiten, so Hiegelsberger.

Die Agrarreferenten der Bundesländer haben überdies, zur besseren Einschätzung der mit zunehmendem Auftreten des Wolfes zu erwartenden Auswirkungen, eine Studie in Auftrag gegeben, die sowohl Aspekte der Wildökologie, der Landwirtschaft, des Tourismus und der Jagd beurteilen soll. „Wesentlich dabei ist, dass der Wolf kein oberösterreichisches, sondern ein europaweites Thema ist und vernetzt behandelt werden muss“, unterstrich Hiegelsberger.

Wolf genießt in Europa hohen Schutzstatus

Europarechtlich ist der Wolf in Anhang II und IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) angeführt. Damit genießt er einen hohen Schutzstatus. Gemäß Artikel 12 haben die Mitgliedstaaten die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um ein strenges Schutzsystem für den Wolf in seinem natürlichen Verbreitungsgebiet einzuführen. Dies ist unter anderem durch die ganzjährige Schonung dieses Tieres gemäß der OÖ. Schonzeitenverordnung 2007 sowie durch Bestimmungen im OÖ. Jagdgesetz gegeben. Wölfe dürfen daher weder gejagt, noch gefangen oder getötet werden. Über Antrag kann die Landesregierung Ausnahmen von diesen Verboten bewilligen, aber nur, wenn dies im Interesse der öffentlichen Sicherheit, zur Abwendung erheblicher Schäden an Viehbeständen oder zu Zwecken der Wissenschaft erforderlich ist und es keine anderweitige zufriedenstellende Lösung gibt sowie der günstige Erhaltungszustand der betroffenen Tierart aufrechterhalten wird, so der Landesrat. In Oberösterreich setze man auf die Devise „verjagen statt jagen“.

Land Oberösterreich

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