Mountainbiken – Forststraßen sind keine Sportstätten

Apr 6, 2016 | Allgemein

Forststraßen wurden gebaut, um die Bewirtschaftung des Waldes und damit die Waldpflege zu ermöglichen. Sie sind Arbeitsplatz und wurden nicht als Sportstätte konzipiert.

„Forststraßen sind primär Arbeitsplatz. Sie schaffen erst die Voraussetzung, den Wald überhaupt bewirtschaften zu können. Sie nützen aber auch allen Bürgerinnen und Bürgern, denn so können Waldbrände leichter gelöscht werden oder sind Ausflugsziele im Gebirge leichter erreichbar. Dass nun einzelne Gruppen das Betretungsrecht des Waldes zu Erholungszwecken auf eine generelle Öffnung aller Forststraßen ausweiten wollen, zeugt von mangelndem Respekt dieser Gruppen vor dem Schutz suchenden Wild, erholungssuchenden Wanderern, vor der gefährlichen Waldarbeit und vor privatem Eigentum“, bringt Ök.-Rat Rudolf Rosenstatter, Obmann Waldverband Österreich seine Gefühlslage auf den Punkt.

Rund 63.500 Mitglieder der Waldverbände erwirtschaften im Wald Einkommen für ihre Familien und stellen auf diese Weise der Gesellschaft alle anderen Waldwirkungen zur Verfügung. Bei einer generellen Forststraßenöffnung würde sich das Haftungsrisiko auf den eigenen Flächen massiv erhöhen. Zudem sind die allgemeine Schadenersatzpflicht und die persönliche Verantwortlichkeit aller Verkehrsteilnehmer, dazu zählen auch die Wanderer und Mountainbiker, rechtlich keinesfalls ausschließbar.

„Es kann einem Berufsfahrer, der einen LKW mit schwerem Rundholz auf einer engen Forststraße lenkt, nicht zugemutet werden, dass er mit einem Fuß im Kriminal steht, wenn ein zu rasch heranbrausender Mountainbiker einen Unfall verursacht. Um auf Nummer sicher zu gehen und um rechtliche Konsequenzen zu verhindern, müsste das Waldgebiet im Zuge von Holzerntemaßnahmen wesentlich großräumiger als bisher gesperrt werden. Dadurch wüsste auch das Erholungsgebiet für Fußgänger und Wanderer massiv eingeschränkt werden. Dies kann wohl nicht das Ziel der Mountainbiker sein“, gibt Rosenstatter zu bedenken.

Zahlreiche Zwischenfälle bestätigen heute schon, dass sich ein relativ großer Teil der Mountainbiker nicht an die selbst erstellen Verhaltensregeln oder an noch so korrekt aufgestellte Sperrtafeln halten. „Die Beteuerung der Befürworter einer Öffnung, sich an Fair-Play-Regeln zu halten, ist ein leeres Versprechen. Fair-Play-Regeln stellen ein rechtliches Nichts dar. Damit insbesondere bei Unfällen mit Personenschaden „Schwarze Schafe“ identifiziert und zur Rechenschaft gezogen werden können, fordern auch wir eine Kennzeichenpflicht für Mountainbikes,“ so Rosenstatter abschließend.

PA_Waldverband_Forststraßen sind keine Sportstätten

Rückfragehinweis:
Waldverband Österreich
Tel: 01/53441-8590
E-Mail: waldverband@lk-oe.at

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