MOOSBRUGGER: WÖLFE – EIN NEBENEINANDER BRAUCHT STRIKTE REGELN

Sep. 3, 2018 | Allgemein

Wölfe in Österreich: Rasche Lösung mit allen direkt Betroffenen finden

“Eine Reihe von Wolfsrissen im heurigen Sommer hat das Stimmungsbild in der Öffentlichkeit spürbar verändert. Heute hat sich auch eine namhafte Naturschutzorganisation für die Forderung der Landwirtschaftskammer (LK) Österreich, potenzielle Wolfszonen zu definieren und damit den Großteil des Bundesgebietes als wolfsfreie Zone festzulegen, ausgesprochen. Die Bauernvertretung hat stets eine solche Zonierung verlangt, weil flächendeckender Herdenschutz weder technisch noch finanziell machbar ist. Nun teilt diese Meinung auch die Naturschutz-NGO Kuratorium Wald. Bei einer Vermehrungsrate bei Wölfen von 30%, was bedeutet, dass sich alle drei Jahre der Bestand fast verdoppelt, geht es nämlich nicht nur um Zäune rund um Schaf- oder Rinderherden. Es muss die Frage beantwortet werden, wie die Kulturlandschaft für dieTourismus- und Erholungswirtschaft frei zugänglich bleiben und gleichzeitig eine nachhaltige Alm- und Grünlandwirtschaft erfolgen kann. Denn ein Nebeneinander von Wölfen mit Mensch und Tier braucht strikte Regeln. Diese sollten mit allen direkt Betroffenen rasch gefunden werden”, verlangte LK Österreich-Präsident Josef Moosbrugger.

Welche Schritte setzen?

“Weidehaltung und Almwirtschaft erhalten das Grünland und die Biodiversität. Eine überlebensfähige Nutztierhaltung ist im gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Interesse und darf dem Schutz des Wolfes keinesfalls untergeordnet werden. Auch ein flächendeckender Herdenschutz ist keine Option. Es ist notwendig, dass die Kosten für Herdenschutzmaßnahmen beziehungsweise für Schäden, die durch Wolfsrisse verursacht werden, in vollem Umfang abgegolten werden. Schließlich ist sicherzustellen, dass durch Bestandsregulierung im Sinne eines umfassenden Managements der Wolf die Weidetierhaltung nicht in ihrer Existenz bedroht. Daher müssen wir rasch ein bundesweit einheitliches und umfassendes Wolfsmanagement etablieren, das Fragen der Schadensbegutachtung, Beratung, Monitoring und Schadenskompensation etc. einheitlich regelt. Eine Artikel 15a B-VG Vereinbarung könnte das ermöglichen”, so Moosbrugger abschließend.

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