Ausnahmeregelung soll weitere Schäden für Waldbesitzer vermeiden
Klagenfurt, 22. September 2017 – Beim Sturmschadensereignis Anfang August sind in Kärnten rund 600.000 fm Schadholz angefallen. Die Waldbesitzer der betroffenen Gebiete stehen vor der Herausforderung, das Schadholz aufzuarbeiten und möglichst umgehend aus dem Wald abzuführen. Nur durch den raschen Abtransport kann weiterer Schaden durch Qualitätsverschlechterungen und Borkenkäferbefall abgewendet werden. Aufgrund der Katastrophensituation fordert LK-Präsident Johann Mößler in einem Brief an den zuständigen Landesrat Gerhard Köfer eine Anhebung des höchstzulässigen Gesamtgewichtes für Holztransporte von 44 auf 50 t für Bundes- und Landesstraßen.
Eine ähnliche Ausnahmebewilligung hat das Land bereits 2008 nach massiven Sturmschäden gewährt. Darüber hinaus wurde eine solche Regelung beispielsweise Anfang September sowohl in Ober- als auch in Niederösterreich aufgrund ähnlicher Sturm- und Borkenkäferschäden getroffen. „Was 2008 möglich war beziehungsweise in anderen Bundesländern möglich ist, muss jetzt auch in Kärnten möglich sein“, fordert Mößler den zuständigen Landesrat auf, rasch zu handeln.