LK OÖ: Forstliche Sperrgebiete während Waldbesuch dringend beachten

Apr. 15, 2020 | Allgemein

Holzernteeinsätze und erhöhte Waldbrandgefahr erfordern besondere Vorsicht

Linz, 14. April 2020 (aiz.info). – Die Landwirtschaftkammer (LK) Oberösterreich erinnert an die gesetzlichen Regelungen bei einem Waldbesuch, den viele aufgrund der COVID-19-Situation nun gerne in Anspruch nehmen. Das Nutzen des Waldes zu Erholungszwecken ist im österreichischen Forstgesetz verankert und ermöglicht den Besuchern bis auf wenige Einschränkungen (z. B. Forstgärten, Holzlagerplätze, Kulturen unter 3 m Höhe) das räumlich weitgehend und zeitlich uneingeschränkte Betreten des Waldes. Diese Freigabe bezieht sich auf das bloße Betreten, ein Befahren mit Fahrrädern, das Campieren oder das Entzünden von Feuer sind explizit ausgeschlossen. Doch gerade jetzt finden – vor allem aufgrund der Borkenkäferproblematik – in vielen oberösterreichischen Wäldern Holzernteeinsätze statt. Außerdem besteht durch den milden Winter und die geringen Niederschläge in den letzten Wochen erhöhte Waldbrandgefahr.

Gesperrte Bereiche aufgrund von Waldarbeit

Gründe der Waldhygiene und das Vorbeugen einer weiteren Massenvermehrung von Borkenkäfern erfordern aktuell vielerorts Holzernteeinsätze. Durch Stürme in der Vergangenheit gebrochene oder entwurzelte Bäume und anderes bruttaugliches Schadholz werden jetzt, vor der Schwärmzeit der Schadinsekten, aus dem Wald entfernt. Der Waldbesitzer ist verpflichtet, den Gefahrenbereich von Holzernteeinsätzen zu sperren, um die Besucher vor umfallenden Bäumen oder vor von Erntemaschinen ausgehenden Gefahren zu schützen. Die Kennzeichnung dieser Sperrgebiete erfolgt mit eigenen Hinweistafeln. Entsprechende Zusatztafeln informieren über den Sperrgrund und die Dauer.

Gefahr ist in diesen Gebieten auch außerhalb der zu erwartenden Arbeitszeiten der Forstarbeiter gegeben. Gerade von gebrochenen und schlecht verwurzelten Stämmen geht ständig ein großes Gefährdungspotenzial aus. Stämme können zum Beispiel durch aufkommenden Wind plötzlich umstürzen. Auch zwischengelagertes Holz ist gefährlich. Wenn Holzpolter bestiegen werden und sich ein Stamm durch die zusätzliche Last zu bewegen beginnt, können teilweise schwere Verletzungen die Folge sein. „Ich appelliere daher eindringlich, das Betretungsverbot in gesperrten Bereichen während der gesamten angegebenen Frist unbedingt zu beachten“, so LK OÖ-Präsidentin Michaela Langer-Weninger.

Erhöhte Waldbrandgefahr

Aufgrund der erhöhten Waldbrandgefahr ist das Entzünden und Unterhalten von Feuern im Wald für die Besucher ohne schriftliche Genehmigung des Waldbesitzers generell untersagt. So kann die Behörde bei Bestehen hoher Waldbrandgefahr verschärfte Maßnahmen aussprechen. Über aktuelle Waldbrandschutzverordnungen informieren die Bezirkshauptmannschaft oder die Gemeinde zumeist auch auf den Homepages.

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