LK OBERÖSTERREICH INFORMIERT ÜBER DAS RICHTIGE VERHALTEN IN WALD UND FLUR

Mai 7, 2020 | Allgemein

Wild und Wald schützen, Betretungsverbote und Verhaltenstipps beachten

Linz, 6. Mai 2020 (aiz.info). – Die heimischen Waldgebiete werden allgemein gern zur Erholung, Bewegung, Ruhe und zum Naturgenuss genutzt. Grundsätzlich ist auch jedermann berechtigt, sich im Wald zu Erholungszwecken aufzuhalten. Das Forstgesetz sieht aber auch Ausnahmen vor. „Grundsätzlich gibt es klare Regeln und Einschränkungen des Waldbetretungsrechts, ansonsten braucht man die Zustimmung des Grundeigentümers“, informiert die Präsidentin der Landwirtschaftskammer (LK) Oberösterreich, Michaela Langer-Weninger. Die LK hat neue Hinweistafeln konzipiert, die Freizeitnutzer auf das richtige Verhalten aufmerksam machen. Auch Felder und Wiesen sollten als Lebensmittelgrundlage mit äußerster Sorgfalt behandelt und nicht verschmutzt oder zertreten werden.

Zustimmung des Waldbesitzers notwendig

Betretungsverbote gelten in beschilderten Zonen, wo Waldarbeiten durchgeführt werden. Ebenso dürfen Forstgärten, Holzlagerplätze, Gebäude, forstliche Materialseilbahnen und andere Betriebsstätten sowie Flächen mit Jungbäumen, deren Bewuchs niedriger als drei Meter ist, nicht betreten werden. Einer speziellen Hinweistafel bedarf es dazu nicht. Das Zelten und Lagern bei Dunkelheit sowie das Befahren und Reiten ist nur dann zulässig, wenn der Grundeigentümer zustimmt. Bei einer ausdrücklichen Kennzeichnung eines Weges als Radstrecke oder Reitweg gibt es in der Regel ein Abkommen des örtlichen Tourismusverbandes mit dem Waldbesitzer. In diesem Fall brauchen Reiter oder Radfahrer nicht um Erlaubnis zu fragen. Freigegebene Rad- und Reitwege sind in Oberösterreich mit Hinweistafeln gut beschildert.

Lagerfeuer und Rauchen verboten

Waldbesuchern ist es ferner untersagt, ein Feuer zu entzünden beziehungsweise brennende oder glimmende Gegenstände wegzuwerfen. In Zeiten besonderer Brandgefahr verbietet die Behörde jegliches Feuerentzünden sowie das Rauchen im Wald und dessen Gefährdungsbereich. Detaillierte Informationen erteilen die Gemeinden und Bezirkshauptmannschaften.

Achtsamer Umgang mit Wildtieren

Landesjägermeister Herbert Sieghartsleitner bekräftigt den dringenden Appell zu einem achtsamen Umgang mit dem Wald und seinen Bewohnern: „Wildtiere haben ihre eigenen Strategien, um vor drohenden Gefahren zu fliehen. Stören Sie diese nach Möglichkeit insbesondere in der Brut- und Setzzeit nicht, berühren Sie keine Jungtiere und nehmen Sie Rücksicht auf das so wichtige Ökosystem Wald. So können wir alle weiterhin ein ungetrübtes Naturerlebnis in Wald und Flur genießen.“

Neue Hinweistafel „Willkommen im Wald“

Häufig sind sich Erholungsuchende gar nicht bewusst, dass im Wald nicht jegliche Art der Erholung automatisch erlaubt ist. Die LK Oberösterreich hat daher eine Hinweistafel konzipiert, die grafisch darstellt, was zulässig ist und was man besser bleiben lässt. Diese Tafeln können ab sofort von den Waldbesitzern bei der LK bezogen werden.

Wiesen und Felder sind unsere Lebensmittelgrundlage, kein Spielplatz

Für landwirtschaftliche Grundstücke gibt es hingegen kein allgemeines Betretungsrecht zu Erholungszwecken. Diese dürfen grundsätzlich nur mit Zustimmung des Eigentümers beziehungsweise des Bewirtschafters betreten werden. Auch das Aneignen von Früchten ohne Zustimmung ist nicht erlaubt. Unbefugte Eingriffe in den Besitz und in das Eigentum können zivilrechtlich mit Besitzstörungs- und Eigentumsfreiheitsklagen bei Gericht abgewehrt werden. Bei Sach- und Vermögensschäden kann überdies der Verursacher zum Schadenersatz herangezogen werden. Langer-Weninger plädiert: „Es ist verständlich, dass viele Erholungsuchende gerade nach den Corona-bedingten Einschränkungen jetzt umso lieber in die Natur ausschwärmen und unsere herrliche Kulturlandschaft für Spaziergänge oder Sport nutzen. Bitte beachten Sie aber, dass landwirtschaftliche Grün- und Ackerflächen unsere Lebensmittel hervorbringen. Achten Sie darauf, diese nicht zu zertreten oder zu verunreinigen – etwa durch Hundekot und Zigaretten.“

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