LK-Klartext: Experten diskutieren Gefahr durch Wiedereinführung des Wolfes

Jan 23, 2018 | Allgemein

Schutzmaßnahmen nicht ausreichend – Bestandsregulierung notwendig

Wien, 22. Jänner 2018 (aiz.info). – Unter dem Motto „Wolf im Alpenbogen“ diskutierten heute Experten im Rahmen einer LK-Klartext kompakt-Veranstaltung über die Konsequenzen aus der Wiedereinbürgerung des Wolfes in Österreich. Während insbesondere NGOs diesen Beutegreifer als „natürlichen und unverzichtbaren Bestandteil heimischer Ökosysteme“ bezeichnen und seine Rückkehr durch natürliche Ausbreitung ausdrücklich begrüßen, sind die Almbauern vermehrt von gerissenen Nutztieren betroffen, was nicht nur einen finanziellen sondern auch einen emotionalen Schaden anrichtet. Sie verlangen, dass die rechtliche Möglichkeit einer Bestandsregulierung beim Wolf geschaffen wird.

„Die Verbreitung des Wolfes ist weltweit sehr groß, auch in Europa war er nie wirklich weg. Wolfsbestände rund um Österreich nehmen zu. 2016 hat sich am Truppenübungsplatz Allentsteig, NÖ, das erste Rudel gebildet. Es ist zu erwarten, dass die Wolfspopulation bei uns ähnlich wachsen wird wie etwa in Deutschland“, stellte Walter Arnold, Leiter des Forschungsinstituts für Wildtierkunde und Ökologie an der Veterinärmedizinischen Universität, fest. Die Vermehrungsrate liege bei diesen Tieren bei etwa 30%. Der Grund für die deutliche Zunahme der Wolfsbestände liege darin, dass die Tiere streng geschützt sind und dass sie hierzulande eine reichliche Ernährungsgrundlage (Rotwild) vorfinden – der Tisch sei „reichlich gedeckt“.

Was mögliche Probleme durch den Wolf betrifft, so stünden drei Aspekte im Vordergrund: Schäden an Nutztieren, jagdwirtschaftliche Beeinträchtigungen und die Gefährlichkeit für den Menschen. „Maßnahmen, wie Weidetiere geschützt werden können, sind bekannt. In manchen Gebirgsregionen sind sie jedoch praktisch nicht umsetzbar, was dort teilweise zur Aufgabe der Bestoßung von Almen führte. Jagd ist in Wolfsgebieten grundsätzlich möglich, eine Anpassung der Bewirtschaftung der Schalenwildbestände an die Präsenz von Wölfen wird jedoch notwendig sein“, so Arnold. Experten sehen auch Probleme durch den Wolf als Überträger von Zoonosen.

Wildökologische Raumplanung

Arnold sprach sich in seinem Statement für eine wildökologische Raumplanung aus. Diese sollte im Konsens mit den unterschiedlichen Interessengruppen großräumig die vorkommenden Wildarten erhalten, deren Bestände vernetzen und Konflikte oder Wildschäden in der Kulturlandschaft hintanhalten. Es seien daher Kernzonen zu definieren, die der langfristigen Sicherung von Populationen dienen, weiters Freizonen, in denen eine bestimmte Wildart nicht toleriert werden kann, sowie Übergangszonen, die der Regulierung, aber auch der Habitatvernetzung dienen, erläuterte der Experte. In der FFH-Richtlinie sei jedoch die Ausweisung von Freizonen nicht vorgesehen, gab Arnold zu bedenken. Bei großen Beutegreifern sei die EU-Kommission aber aufgeschlossen gegenüber länderübergreifenden Ansätzen.

„Grundsätzlich brauchen wildlebende Wölfe bei uns ein professionelles, großräumiges Management, wenn vitale Populationen bei tolerierbaren Schäden in die Kulturlandschaft integriert werden sollen. Dies erfordert einerseits Schutzmaßnahmen für den Wolf, aber auch gezielte Entnahmen. Eine länderübergreifende Raumplanung für den Wolf und seine potenziellen Lebensräume wäre auf Dauer zum Vorteil der Tiere und der dort lebenden Menschen. Wie viele Wölfe das Land verträgt, ist eine Frage, die Politik und Gesellschaft gemeinsam beantworten müssen“, so Arnold.

Aus touristischer Sicht auch Chancen gesehen

„Wenn es ein länderübergreifendes, wissenschaftlich basiertes Raumkonzept mit Nutzungszonen für den Schutz der Wölfe gibt und Erholungssuchende ihr Freizeitverhalten danach richten können, dann ist die Wiedereinbürgerung aus touristischer Sicht durchaus positiv zu sehen. Fehlt dieses integrierte Management, so könnte sich das Urlauber- und Freizeitverhalten ändern“, erklärte Ulrike Pröbstl-Haider vom Institut für Landschaftsentwicklung, Erholungs- und Naturschutzplanung an der BOKU. Laut Studien hätten vor allem ältere Menschen und Personen aus dem ländlichen Raum eine eher negative Einstellung gegenüber dem Wolf, wohingegen Personen aus dem städtischen Umfeld das Vorhandensein von Wölfen tendenziell begrüßten. Aus touristischer Sicht könnte Gästen aus der Stadt ein Angebot in Form von „Wolf-Watching“ gemacht werden, so Pröbstl-Haider.

Schweiz: Herdenhunde bieten keinen vollständigen Schutz vor Wölfen

„1995 sind die ersten Wölfe aus Italien in die Schweiz eingewandert, 2011 entstand das erste Wolfsrudel in Graubünden, 2017 lebten in unserem Land 45 bis 50 Wölfe, davon drei Rudel mit Reproduktion“, berichtete Martin Keller, Landwirt und Präsident der Vereinigung zum Schutz der Weidetierhaltung und des ländlichen Lebensraumes. Er bewirtschaft mit seiner Familie im Schweizer Berggebiet einen Hof mit Milchvieh- und Schafhaltung sowie eine größere Alm mit Jungvieh- und Schafsömmerung, die sich in einem Gebiet mit Wolf- und Bärenvorkommen befindet. Deswegen hält er seit sieben Jahren eigens dafür ausgebildete Herdenschutzhunde.

„Wölfe sind keine Kuscheltiere sondern Raubtiere, sie bedrohen die Weidetierhaltung, und damit die Almwirtschaft. Mittlerweile werden exponierte Alpen nicht mehr genutzt, was auch einen Einkommensausfall bedeutet“, unterstrich Keller. Der Herdenschutz mit Hunden biete leider keinen vollständigen Schutz gegen den Wolf. Die Anschaffung, Ausbildung, Haltung dieser Hunde sei mit großem Aufwand verbunden, außerdem häuften sich in Bergregionen, die auch touristisch genutzt werden, unliebsame Begegnungen der Hunde mit Wanderern oder Bikern, die Folge seien Beissunfälle, berichtete Keller. Der Herdenschutz mit Hunden funktioniere nur, wenn der Wolf gleichzeitig reguliert werden könne – dies sei aber durch den Schutz der Berner-Konvention und der FFH-Richtlinien schwierig bis unmöglich. In der Schweiz könnten jedoch aufgrund des nationalen Wolfskonzeptes „schadstiftende Tiere“, die schon Weidetiere gerissen haben, unter genau definierten Bedingungen reguliert werden.

Wolfsschäden schwierig nachzuweisen

Über seine Erfahrungen mit Schäden durch den Wolf berichtete auch Josef Zandl, Land- und Forstwirt sowie Wildökologe. Er ist Betriebsleiter des Gutes Fischhorn in Zell am See/Kaprun. Die Rinder des Guts werden von Mai bis September auf zwei Almen gesömmert. Die beiden Almgebiete haben zusammen eine Größe von rund 1.000 ha Weidegang beziehungsweise 520 ha Almweidefläche. Neben eigenem Vieh (etwa 250 Rinder) wird auch Zinsvieh (100 Rinder und 15 Pferde) aufgetrieben sowie (bis 2015) auch 150 Schafe von anderen bäuerlichen Betrieben.

„Im Juni 2015 wurden im Almbereich große Hunde- oder Wolfsfährten festgestellt und fotografisch dokumentiert. Ab Juli wurden fast täglich frisch verendete Schafe aufgefunden. Weiters wurde ein Stacheldrahtzaun von den Tieren, vermutlich in Panik, niedergerissen. Bis Mitte August sind 68 Schafe und zwei Kalbinnen ums Leben gekommen. Die Haupttodesursache war Absturz. Anfangs dachten wir an einen Hund als Täter, später sprachen aber die meisten Indizien für nächtliche Wolfsattacken“, so Zandl. Ein definitiver DNA-Nachweis für den Wolf als Verursacher konnte, auch auf Grund des schwierigen Geländes und der Abgeschiedenheit des Gebietes, nicht erbracht werden. Die verbliebenen Schafe wurden vorzeitig abgetrieben, da eine sichere Verwahrung am Berg nicht mehr möglich erschien.

„Zwischen Juli und Mitte Oktober konnten in zwei angrenzenden Nachbarrevieren Fotos durch Wildkameras und Filmaufnahmen von einem Wolf gemacht werden. Dennoch zeigte sich im Laufe der Ereignisse, dass ein wissenschaftlich anerkannter Wolfsnachweis, der auch Grundlage für eine Entschädigung der Viehverluste ist, nur sehr schwer möglich ist“, so der Betriebsleiter. Der Sachschaden für den Tierverlust betrug ca. 15.000 Euro. Die erhöhten Aufwendungen für Behirtung, Beweissicherung, Zaunreparatur und Verwaltung machten 5.000 Euro aus. Die Tierverluste wurden den Haltern vom Land Salzburg im Kulanzweg abgegolten. Eine Entschädigung der Mehraufwendungen der Gutsverwaltung wurde aus rechtlichen Gründen abgelehnt.

Aufwendige Herdenschutzmaßnahmen

„Zum Schutz unserer Herden wären sehr aufwendige Maßnahmen notwendig. Es müssten alle Zäune auf Elektrozaun umgestellt werden. Die Weidetiere müssten während der Nacht in Pferchen gesichert werden. Es ist zu bezweifeln, dass in dem sehr bewegten Geländerelief auf unseren Almen eine wolfsdichte Einzäunung überhaupt möglich ist“, so der Betriebsleiter. Da die notwendigen Investitionen und Mehraufwendungen einfach zu hoch sein werden, sei es wahrscheinlich, „dass sich in unserem Betrieb der Eigentümer zur Aufgabe der Almwirtschaft entscheiden wird“. Seit 2016 werden keine Schafe mehr auf die Alm aufgetrieben.

„Um den Wolf in Europa zu erhalten und ihm den Platz zu sichern, den er braucht, um möglichst ohne Konflikte mit dem Menschen überleben zu können, wird er flächendeckend bejagt und bei zu hohen Dichten auch reguliert werden müssen. Die Politik ist gefordert, dafür die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen“, sagte Zandl. Anmerkung: Bei der Landesagrarreferenten-Konferenz am 12. Jänner 2018 wurde die gemeinsame Forderung beschlossen, den Wolf in der FFH-Richtlinie aus dem Anhang 4 (höchster Schutzstatus) in den Anhang 5 zu bekommen. Damit soll eine Möglichkeit der Regulierung im Rahmen einzelstaatlicher Managementpläne geschaffen werden.

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