KÖSTINGER: EAG SCHAFFT RAHMEN FÜR BIOMASSE-AUSBAU UND ENERGIEGEMEINSCHAFTEN

Mrz 12, 2021 | Allgemein

Großes Potenzial für Land- und Forstwirtschaft, Tourismus und Gemeinden

Wien, 11. März 2021 (aiz.info). – Nach monatelangen Verhandlungen wurden heute von Vizekanzler Werner Kogler, Klimaschutzministerin Leonore Gewessler, Staatssekretär Magnus Brunner und Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger die Grundzüge des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) vorgestellt. „Die Energiewende hin zu erneuerbaren Quellen hat großes Potenzial für alle unsere Regionen. Ich habe mich im Jahr 2018 als Energieministerin daher für dieses Gesetz stark gemacht. Mit der #mission2030, Österreichs erster Klima- und Energiestrategie, haben wir damals den Startschuss gegeben. Es ist erfreulich, dass das Gesetz nun in die Zielgerade kommt“, betonte Köstinger anlässlich der Vorstellung des fertig verhandelten EAG, das kommende Woche im Ministerrat beschlossen werden soll.

„Die Land- und Forstwirtschaft ist Teil der Lösung, wenn wir die Energiewende schaffen wollen. Unsere Wälder liefern den Rohstoff für die ökologische Produktion von Strom, auch wenn die Sonne nicht scheint und der Wind nicht weht. Diese Ressource werden wir in Zukunft noch besser nutzen können“, so Köstinger. Sie verwies darauf, dass die heimischen Landwirte bei der Nahwärmeversorgung schon gezeigt hätten, wie man zusammenarbeitet, um andere Haushalte mit Wärme zu versorgen. „Mit den Energiegemeinschaften, die das EAG nun vorsieht, wird das auch bei der Stromproduktion möglich sein. Bäuerliche Betriebe werden Strom für andere Haushalte erzeugen und anbieten dürfen. Das ist eine große Chance für unsere Regionen“, unterstrich Köstinger.

Bestandssicherung für Biomasseanlagen

Das EAG sieht unter anderem eine Bestandssicherung für Biomasseanlagen mit klarer Nachfolgeregelung bis ins 30. Bestandsjahr für alle Anlagen vor. Es wurden auch Ausnahmen vom vorgegebenen Brennstoffnutzungsgrad von 60% verankert. Damit können Biomasseanlagen durch die Verwendung von Schadholz beziehungsweise der Einhaltung technischer Kriterien weitergeführt werden. Nahwärmeanlagen können jetzt auch eine Förderung über das Wärme-Kälte-Leitungsausbaugesetz zum Ausbau des Leitungsnetzes erhalten.

„Grünes Gas“ in Zukunft ins Netz einspeisen

Im Bereich Biogas ist eine Nachfolgeförderung (Marktprämie) für bestehende Anlagen bis ins 30. Bestandsjahr vorgesehen, wenn diese weiter als 10 km vom Gasnetz entfernt sind. Anlagen, die sich innerhalb von 10 km zum Gasnetz befinden, sollen das „Grüne Gas“ in Zukunft ins Gasnetz einspeisen. Kleine Anlagen innerhalb dieser Grenze können auch bis zum 30. Bestandsjahr weiter verstromen. Für die Umrüstung von Verstromung auf Gaseinspeisung stehen 20 Mio. Euro pro Jahr als Investitionsförderung bereit. Für Neuanlagen ist eine Investitionsförderung von 30 Mio. Euro jährlich vorgesehen. Die Netzanschlusskosten ans Gasnetz werden bis zu 10 km übernommen. Für Anlagen, die künftig ins Gasnetz einspeisen, gibt es noch mindestens 24 Monate eine Marktprämie für die Verstromung als Bestandssicherung.

EAG bringt auch Erleichterungen für den Tourismus

Neben den Ausbauplänen regelt das EAG auch die Finanzierung des Ökostroms über die sogenannte Ökostrompauschale zum Teil neu. Das ist auch wichtig für viele Tourismusbetriebe. Zahlreiche Saisonbetriebe (Almen, Seilbahnen, Hotels) stehen oft lange Zeit still. Bisher mussten sie trotzdem eine Pauschale für den Ökostrom in dieser Zeit leisten. Das wird sich mit dem EAG ändern. Für die Monate, in denen Saisonbetriebe geschlossen haben, sollen sie von 80% der Ökostrompauschale befreit werden. Für Saisonbetriebe, die zum Beispiel eine elektrifizierte Feldberegnung haben, gilt außerhalb der Saison auch eine 80%ige Befreiung der Ökostrompauschale. „Viele Betriebe werden dadurch spürbar und vor allem nachhaltig entlastet“, erklärte Köstinger.

„Neben der Sonnen-, Wind- und Wasserenergie wird beim Ausbau von erneuerbaren Quellen vor allem die Biomasse künftig eine wesentliche Rolle spielen. Bestehende Anlagen werden abgesichert und entsprechende Rahmenbedingungen für den Ausbau geschaffen. Insgesamt können die Potenziale der Land- und Forstwirtschaft mit dem EAG gut genutzt werden“, sagte Köstinger.

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