Schleritzko: Regelung gilt bis 31. Mai 2019
St. Pölten, 26. Februar 2019 (aiz.info). – Noch immer macht der Borkenkäfer den heimischen Forstwirten zu schaffen. „Wir haben es mit unvorstellbaren Mengen an Schadholz zu tun, die aus dem Wald gebracht werden müssen. Nachdem wir für den Transport auf der Schiene eine Lösung gefunden haben, werden wir nun auch die Ausnahmegenehmigung für Holztransporte auf der Straße verlängern“, kündigt Niederösterreichs Mobilitäts-Landesrat Ludwig Schleritzko an. Damit können Holztransporte weiterhin mit 50 t anstelle der vorgesehenen 44 t beladen werden. Die Regelung gilt bis 31. Mai 2019.
„Die öffentliche Hand geht hier einen großen Schritt auf die Betroffenen zu. Denn natürlich sorgen schwerere Transporte für eine größere und schnellere Abnutzung unserer Straßen und damit auch für mehr Investitionsaufwand“, erläutert Schleritzko. Aber da die Situation weiterhin angespannt und der Transport über kurze Entfernungen wirtschaftlich leichter über die Straße abzuwickeln sei, habe man sich für die nunmehr vierte Verlängerung der Ausnahmeregelung entschieden.
Erst vor Kurzem konnte der Landesrat einen Kompromiss zwischen Land- und Forstwirten, der Rail Cargo Group und der Holzindustrie beim Holztransport auf der Schiene erreichen. So kann Schadholz auch weiterhin rasch und zu guten Konditionen mit der Bahn aus dem Wald gebracht werden. Die anfallenden Mehrkosten für diese Transporte werden zwischen der RCG und der Holzindustrie von März bis Ende Juni geteilt.