Regional zu hoher Rundholzanfall
Die österreichische Konjunktur bleibt trotz leicht abgeschwächten Wachstums auf hohem Niveau.
Die Standorte der österreichischen Sägeindustrie sind derzeit sehr unterschiedlich bevorratetet. Die Nachfrage nach Nadelsägerundholz ist dementsprechend verschieden. Wo die Witterung eine Holzernte und Abfuhr zulässt, ist die Bevorratung sehr gut, die Übernahme erfolgt teilweise kontingentiert, wodurch aufgebaute Waldlager nur langsam abfließen können. Bedingt durch das hohe Angebot kam es teilweise zu Preisabsenkungen. Die Preise für das Leitsortiment Fichte B, 2b liegen nunmehr zwischen € 84,- und € 95,- je FMO. Aufgrund des regional hohen Anfalls an Fichtensortimenten ist eine Vermarktung von Kiefernsägerundholz, vor allem durchschnittlicher Qualität, sehr schwierig. Die Nachfrage nach Lärchensägerundholz ist bei unveränderten Preisen nach wie vor sehr lebhaft.
Zum Abschluss der Laubholzsaison ist Rotbuchenrundholz zu unveränderten Preisen absetzbar. Die Nachfrage nach Eiche ist trotz Preiserhöhung weiterhin nur schwer zu bedienen.
Die Situation der Zellstoff-, Papier- und Plattenindustrie stellt sich ebenso differenziert dar. Während im Süden Österreichs die Bevorratung mit Nadelindustrieholz als gering zu bezeichnen ist, sind die Werke im Norden, auch aufgrund des hohen Einschnitts der Sägeindustrie, sehr gut bevorratet. Die Aufnahmefähigkeit für österreichisches Holz ist dennoch gegeben. Die Vermarktungsmöglichkeit von Zusatzmengen ist von der Verwendung von Sägenebenprodukten im Produktionsprozess sowie Standort der Abnehmer abhängig. Rotbuchenfaserholz wird zu stabilen Preisen nachgefragt.
Der Energieholzmarkt ist weiterhin zweigeteilt. Im Norden ist vor allem in den Schadholzgebieten die Nachfrage verhalten und zusätzlich angebotene Mengen sind schwierig zu vermarkten. Im Süden hält die Nachfrage hingegen weiterhin an und es bestehen gute Absatzmöglichkeiten.
In den Tieflagen hat der Käferflug bereits begonnen. Es wird empfohlen, die Bestände regelmäßig auf frischen Befall zu kontrollieren und befallene Bäume zu entfernen.
Alle angegebenen Preise beziehen sich auf getätigte Geschäftsfälle des Zeitraumes März – Anfang April und sind Nettopreise, zu denen die Umsatzsteuer zuzurechnen ist. Für den Holzverkauf an Unternehmer gelten folgende Steuersätze: bei Umsatzsteuerpauschalierung für alle Sortimente 13 %, bei Regelbesteuerung sind für Energieholz/Brennholz 13 % und für Rundholz 20 % anzuwenden.