EU-Umweltausschuss debattiert Rolle der Forstwirtschaft für den Klimaschutz

Apr 27, 2017 | Allgemein

Breites Potenzial für Karbonsenken – Verrechnung mit anderen Sektoren angedacht

Brüssel, 26. April 2017 – Während in der Landwirtschaft kaum Treibhausgase eingespart werden können, bietet die Fortwirtschaft stattdessen ein breites Potenzial für Karbonsenken. „Die Landwirtschaft muss vor allem Nahrungsmittel erzeugen. Anforderungen durch den Klimaschutz dürften deshalb nicht das Ertragspotenzial einschränken“, betonte der deutsche Europaabgeordnete Norbert Lins (CDU) in dieser Woche im Umweltausschuss des EU-Parlaments. Lins ist Berichterstatter für die EU-Verordnung zu Emissionen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF).

Die EU-Kommission schlägt vor, dass Wald, Acker und Grünland unter dem Strich kein Kohlendioxid in die Atmosphäre absondern dürfen. Das ist vor allem aufgrund des Waldes möglich. Wachsende Bäume und Aufforstungen speichern schließlich das klimaschädliche Treibhausgas, wohingegen der Umbruch von Grünland oder die Trockenlegung von Feuchtgebieten das Klima belasten. Sollte also unter dem Strich Kohlendioxid durch Landnutzung gebunden werden, dürfen bis zu 280 Mio. t mit anderen Sektoren verrechnet werden.

Vor allem diese Verrechnungsmöglichkeit im LULUCF-Vorschlag sorgte für Kontroversen im EU-Parlament. Abgeordnete aus forstreichen EU-Mitgliedstaaten möchten nicht, dass die Holznutzung eingeschränkt wird, nur um die Klimaanstrengungen etwa bei der Isolation von Gebäuden und im Verkehrssektor vernachlässigen zu können. Die EU müsse in der Klimapolitik ein Vorbild bleiben, erklärte Peter Liese (CDU) im Umweltausschuss des EU-Parlaments. Bei zu großer Flexibilität für die Verrechnung von Karbonsenken könnten waldreiche Länder wie Brasilien ihre Anstrengungen zum Klimaschutz gleich einstellen, warnte Liese.

In der EU werden rund 10% der Treibhausgase durch den Wald gebunden. Berichterstatter Lins forderte, dass die Verrechnungsmöglichkeit für 280 Mio. t Kohlendioxid vor allem der Landwirtschaft zugutekommen müsse. Diese habe wegen ihrer besonderen Aufgaben schließlich kaum die Möglichkeit, ihre Klimabilanz zu verbessern. Am 22. Juni 2017 will der Umweltausschuss des EU-Parlaments über die LULUCF-Verordnung abstimmen.

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