Auerwild: „Sie mögens!“
Das war die Aussage von DI Thomas Huber, Wildbiologe aus Kärnten zu Forststraßen in Bezug auf die Lebensansprüche von Auerwild. Weshalb das so ist, lesen Sie weiter unten.
Das war die Aussage von DI Thomas Huber, Wildbiologe aus Kärnten zu Forststraßen in Bezug auf die Lebensansprüche von Auerwild. Weshalb das so ist, lesen Sie weiter unten.
Ein Waldeigentümer haftet für aus Windwurfflächen abrollende oder abstürzende Wurzelteller nur dann, wenn die Aufarbeitung des Windwurfs nicht dem Stand der Technik entsprechend durchgeführt wurde. Die Haftung besteht zudem nur, wenn die Aufarbeitung dem Waldeigentümer überhaupt zumutbar ist. Für aus dem Abrollen oder Abstürzen der Wurzelteller entstehende Schäden auf einer darunterliegenden Straße ist der Wegehalter verantwortlich, sofern die Aufarbeitung durch den Waldeigentümer ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Aus Sicht des Eigentümers einer solchen Windwurffläche ist für die Dauer der Gefährdung ein Antrag auf Bannlegung der Windwurffläche zu empfehlen.
Waldeigentümer*innen haften für aus Windwurfflächen abrollende oder abstürzende Wurzelteller nur dann, wenn die Aufarbeitung des Windwurfs nicht dem Stand der Technik entsprechend durchgeführt wurde. Der genauen Kenntnis und Beachtung des Stands der Technik kommt daher nicht nur im Schadensfall größte Bedeutung zu.
In der Forstwirtschaft arbeiten wir mit langen Produktionszeiträumen. Bis ein Baum oder ein Bestand im Zuge der Endnutzung geerntet wird vergehen oft 100 Jahre und mehr. Das bedeutet für die Bewirtschafter*innen eine hohe Kapitalbindung für einen langen Zeitraum in Form des stockenden Holzvorrates.
Bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) stehen Sicherheit und Prävention an erster Stelle. Daher unterstützen die SVS-Sicherheitsberater Selbständige mit einem Bündel von Maßnahmen und Tipps bei der Gestaltung von sicheren, gesunden und gesundheitsfördernden Arbeitsbedingungen.