Wiederherstellung der Natur – Wozu?

Artikel aus Ausgabe 4/2023

Was verbirgt sich hinter dem EU-Gesetzesvorschlag zur „Wiederherstellung der Natur“? Worauf zielt diese Verordnung ab? Sind damit weitere Beschränkungen bei der Waldbewirtschaftung zu erwarten? Schreiben uns neue Indikatoren und EU-Zielsetzungen die Art der Waldpflege vor?

Ende 2019 hat die Europäischen Kommission (EK) ihr politisches Programm, den „Green Deal“ präsentiert. Im Zentrum stehen dabei der Schutz der Biodiversität und der Klimaschutz. Ein wesentliches Element darin ist die EU-Biodiversitätsstrategie 2030. Diese wiederum enthält als Aktivität einen Gesetzesvorschlag, der die Mitgliedstaaten verpflichtet, Land- und Feuchtgebietslebensräume wieder in einen möglichst „natürlichen“ Zustand zu bringen. Damit ist in vielen Bereichen eine Extensivierung der Bewirtschaftung verbunden. Beispielsweise sollen nach Vorstellung der EK ehemalige Feuchtflächen wiedervernässt und Zustände in der Natur anno 1950 hergestellt werden. Der Fokus liegt auf Flächen mit besonders hohem Potenzial CO2 aufzunehmen und zu speichern. Deshalb stehen auch unsere Wälder im Fokus der Verordnung.

Natura 2000-Flächen reichen nicht

In der Verordnung sind jene Lebensraumtypen angeführt, deren Zustand verbessert werden muss. Damit wird die Angriffsfläche über die bereits ausgewiesenen Natura-2000 Gebiete hinausgehend erweitert. Dies betrifft de facto alle Auwälder, die in Österreich sehr häufig vorkommenden Rotbuchen-Waldgesellschaften und auch alle montanen und alpinen Fichtenwälder sowie die Lärchen-Zirbenwälder. Zusätzlich müssten ehemalige Eichenwälder in ihrem ursprünglichen Zustand wiederhergestellt werden. Das potenzielle Flächenausmaß dazu ist jedoch nicht bekannt, sondern müsste erst in einem sogenannten „Wiederherstellungsplan“ festgelegt werden. Das bedeutet, dass die massiven Auswirkungen auf die Waldbesitzer bei Zustimmung zu diesem Gesetzesentwurf nur geahnt werden können.

„Die massiven Auswirkungen auf die Waldbesitzer bei Zustimmung
zu diesem Gesetzesentwurf können nur geahnt werden.“

Dip.-Ing. Martin Höbarth

Gesamte Waldfläche betroffen

Gemäß Artikel 10 des VO-Vorschlages wird dann zusätzlich über diese speziellen Waldhabitate hinausgegangen und die gesamte Waldfläche miteinbezogen. Denn die EK meint, dass die Biodiversität in Wäldern generell erhöht werden muss. Dazu werden Indikatoren vorgeschlagen, von welchen jeder einzelne auf nationaler Ebene einen steigenden Trend aufweisen muss. Diese Indikatoren sind: Stehendes Totholz, liegendes Totholz, Anteil Wälder mit uneinheitlicher Altersstruktur, Waldvernetzung, Index häufiger Waldvogelarten und der Vorrat an organischem Kohlenstoff. Die Mitgliedstaaten müssen der EK zu jedem Indikator eine Zielgröße bekanntgeben, die ambitioniert sein muss. Sollte der jeweilige Zielwert der EK nicht genügen, dann kann sie diesen eigenmächtig anheben. Da Österreich im internationalen Vergleich bereits einen sehr hohen Totholzvorrat aufweist, sind höhere Werte nur schwer zu erreichen. Noch problematischer ist der „Waldvogel-Index“, weil Vogelpopulationen durch den Klimawandel und Zugvögel auf ihrer Reise in die Überwinterungsquartiere (Jagd, Nahrungsangebot, etc.) unkalkulierbar beeinflusst werden. Ein dadurch bedingtes Sinken des Index würde einen Verstoß gegen diese Verordnung bedeuten. Und ein höherer Kohlenstoffvorrat zielt direkt darauf ab, den Holzvorrat laufend zu erhöhen und weniger Holz zu nutzen.

Wiederherstellungsplan zu erstellen

Die EU-Mitgliedstaaten werden verpflichtet, rechtsverbindliche Pläne zur Wiederherstellung der Natur zu erarbeiten. Darin sind die Gebiete auszuweisen, deren ökologischer Zustand verbessert werden muss und die Maßnahmen zu definieren, die notwendig sind, um einen steigenden Trend bei obig genannten Indikatoren zu erreichen.
Auch in dieser Verordnung wird wieder gegen die energetische Verwendung von Holz zu Felde gezogen. Es sind Gebiete zu definieren, in denen die Nutzung von Biomasse erlaubt ist. In die Erarbeitung des „nationalen Wiederherstellungsplans“ sind selbstverständlich alle interessierten Gruppen, somit auch alle Umweltorganisationen miteinzubinden.

Aufstand land- und forstwirtschaftlicher Interessensvertreter

Es war bald klar, dass dieser VO-Vorschlag massive Einschnitte bei der Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher Flächen mit sich bringen wird. Der Entzug von Flächen zur Bewirtschaftung und Maßnahmen, welche die Produktivität massiv einschränken, führen zur Frage, ob die Selbstversorgung mit regionalen Lebensmitteln und dem Rohstoff Holz noch gewährleistet werden kann. Die Umsetzung von Maßnahmen wird auch Geld kosten. Zusätzliche Mittel zur Abgeltung dieser zusätzlichen Leistungen für Klima- und Biodiversitätsschutz werden jedoch nicht bereitgestellt. Wie bei den Indikatoren zum Wald angedeutet, gibt es auch diesbezüglich zahlreiche fachliche Kritikpunkte.
Auf alle diese Probleme haben die EU-Abgeordneten der Europäischen Volkspartei, allen voran MEP Simone Schmiedtbauer hingewiesen. Sie hat es in einem intensiven Meinungsbildungsprozess geschafft, zahlreiche Abgeordnete über Parteigrenzen hinweg von der Problematik dieses VO-Entwurfes zu überzeugen.

„Der Entzug von Flächen zur Bewirtschaftung führt zur Frage,
ob die Selbstversorgung mit dem Rohstoff Holz noch gewährleistet werden kann.“

Dip.-Ing. Martin Höbarth

Verhandlungen trotz Ablehnung in Fachausschüssen

In Folge kam es zu einer Ablehnung des VO-Vorschlages und Abänderungsanträgen dazu in den drei zuständigen EU-Ausschüssen Umwelt, Landwirtschaft und Fischerei mit der Aufforderung an die EK, einen grundsätzlich neuen Gesetzesvorschlag zu erarbeiten. Ungeachtet zahlreicher rechtlicher bzw. fachlicher Kritikpunkte wurden Abänderungsanträge zum VO-Vorschlag jedoch mit knapper Mehrheit am 12. Juli 2023 vom Plenum des Europäischen Parlaments angenommen. Diese Inhalte sind auch das Verhandlungsmandat für das EU-Parlament in den sogenannten Trilog-Verhandlungen zwischen Europäischer Kommission, Europäischem Parlament und dem Europäischen Rat (Mitgliedsstaaten). Frau BM Leonore Gewessler hat sich im Rat der Stimme enthalten, weil auch die Bundesländer – in deren Kompetenz der Naturschutz laut Bundesverfassung liegt – in ihrer einheitlichen, ablehnenden Stellungnahme zahlreiche Kritikpunkte an der VO vorgebracht haben.

Klimaschutz für Bürger:innen notwendig

Jetzt braucht es von allen Politiker:innen, die in den Verhandlugnsprozess eingebunden sind, ein klares Bekenntnis zur regionalen Versorgungssicherheit bei Lebensmitteln, dem Rohstoff Holz und erneuerbarer Energie. Nur so können Zielkonflikte beseitigt werden, die auch durch diesen VO-Vorschlag wieder einmal offenkundig geworden sind. Denn wie soll verstärkt der klimafreundliche Baustoff Holz eingesetzt werden, wenn deutlich mehr Holz im Wald verbleiben soll? Es muss Klimaschutz mit und für die Bürger:innen der Europäischen Union gemacht werden und nicht gegen sie. Es bleibt zu hoffen, dass diese schwierige Übung gelingen möge. Das Ziel der EK ist jedenfalls, dass das Gesetz noch in diesem Jahr verlautbart wird.

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