Im Wald ist nicht alles erlaubt

Artikel aus Ausgabe 3/2026

Im Sommer ist wieder verstärkt mit Menschen zu rechnen, die den Wald für Freizeitaktivitäten aufsuchen. Häufig sind sich Erholungssuchende nicht bewusst, dass im Wald nicht jegliche Art der Erholung erlaubt ist.

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Ausgabe: 3/2026
Thema: Wald & Gesellschaft
Bundesland: Oberösterreich
Autor:in: DI Johanna Köck

Grundsätzlich ist jedermann berechtigt, sich im Wald zur Erholung aufzuhalten. Das Forstgesetz sieht aber auch Ausnahmen von diesem Grundsatz vor. Damit ein gepflegter Umgang zwischen Erholungssuchenden, der Natur sowie dem Waldbewirtschafter möglich ist, gilt es ein paar Regeln zu beachten. Reiten und Radfahren auf Forststraßen ist im freien Betretungsrecht nicht automatisch inbegriffen. Dazu ist die Zustimmung des Waldeigentümers erforderlich. Eine etwaige Beschilderung als Reitweg oder Radstrecke gibt Auskunft darüber, ob der Weg für diese Form der Erholung freigegeben ist. Das Zelten und Lagern bei Dunkelheit sowie das Feuermachen im Wald ist ebenfalls nur mit Zustimmung erlaubt. Aufgrund der Waldbrandschutzverordnungen ist Feuer im Wald während des Sommers aber ohnehin behördlich verboten. Forstgärten, Holzlagerplätze, Gebäude, forstliche Materialseilbahnen und andere Betriebsstätten sowie Jungwuchsflächen, deren Bewuchs niedriger als drei Meter ist, dürfen nicht betreten werden. Eine spezielle Hinweistafel bedarf es dazu nicht. Darüber hinaus kann vom Waldeigentümer für Holzerntearbeiten eine befristete Sperre verhängt werden. Sollte das der Fall sein, ist dies mit entsprechenden Hinweistafeln gekennzeichnet.

Was ist erlaubt, was nicht – ein schneller Überblick

Um den Überblick nicht zu verlieren, gibt es von der Landwirtschaftskammer Oberösterreich eine Infotafel, auf der ersichtlich ist, was im Wald zulässig ist und was man besser bleiben lässt. In grafisch ansprechender Art und Weise erhalten Waldbesucher einen schnellen Überblick über die Rechtslage. Ziel ist ein konfliktfreies Miteinander von Waldbewirtschaftern und Waldbesuchern.

Die Tafeln sollen möglichst an von Waldbesuchern gut frequentierten Stellen, beispielsweise dort, wo Güterwege in den Wald führen, an Rastplätzen oder ähnlichem platziert werden. Eventuell ist eine Abstimmung innerhalb der Ortsbauernschaft zielführend, um wahlloses Aufstellen von Tafeln im Wald zu vermeiden.

Die Infotafel hat das Format A0 und ist somit 119 mal 84 Zentimeter groß. Ein Musterexemplar ist in der jeweiligen Bezirksbauernkammer verfügbar. Die Hinweistafeln können via Selbstabholung bei der Bezirksbauernkammer oder beim Kundenservice der Landwirtschaftskammer in Linz bezogen werden. Der Preis je Tafel beträgt 45 Euro inklusive Umsatzsteuer. Eine Zustellung ist nicht möglich, da die Kosten für die Zustellung in keiner Relation stehen.

Videobotschaften an Waldbesucher

Nicht nur die Hinweistafel hilft beim guten Miteinander von Waldbesuchern und Bewirtschaftern. Auch online finden Erholungssuchende Informationen, wie sie sich im Wald richtig verhalten.

Die Plattform „Waldgeschichten.com“ enthält eine Fülle von Informationen und Fakten rund um den Wald. Das Herzstück von Waldgeschichten sind die zahlreichen Videobotschaften von Waldbesitzer:innen zur Waldbewirtschaftung für die Gesellschaft.

Auf der Seite “Regeln im Wald” ist z. B. übersichtlich dargestellt, was im Wald erlaubt ist und worauf Besucher:innen Rücksicht nehmen sollten. Als Waldbewirtschafter:in können Sie die Plattform nutzen und dort auch selbst mit der dazugehörigen App Videos erstellen. Dort können Sie erklären, was Sie sich von Waldbesuchern wünschen und wie ein gutes Miteinander gelingt. Wer könnte das besser vermitteln als jene Menschen, die den Wald täglich pflegen? Sie senden damit eine persönliche Nachricht, direkt aus Ihrem Wald.

Diese Videos werden auf waldgeschichten.com und auf den Social-Media-Kanälen der Initiative ausgespielt. So erreichen Ihre Anliegen ein großes Publikum und genau dort, wo sich Erholungssuchende vor ab informieren, nämlich online. 2025 wurde die Plattform über drei Millionen Mal in der Google-Suche angezeigt.

Die Tafel zum „Verhalten im Wald“ gibt einen schnellen Überblick, was im Wald erlaubt und was verboten ist.

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