EU-Entwaldungsverordnung und „verborgene“ Hintergründe

Artikel aus Ausgabe 2/2026

Unter dem Titel „50 Jahre Forstgesetz“ beleuchtete Christian Brawenz beim diesjährigen Waldbauerntag die Grundprinzipien der österreichischen Forstpolitik und stellt diese der aktuellen EU-Entwaldungsverordnung kritisch gegenüber. Dabei zeigte er kritisch auf, wie unterschiedliche Zielvorstellungen den Umgang mit dem Wald prägen und welche Herausforderungen sich daraus für Waldeigentümer und die Praxis ergeben.

Gute Gesetze ermöglichen einen Ausgleich aller Interessen, das Forstgesetz 1975 ist eines der besten Beispiele dafür. „Es ist ein Gesetz, wo konkret Betroffene wie die Bevölkerung nachvollziehbar sagen, das macht so Sinn, das würde ich auch so machen,“ beschreibt Dr. Brawenz den Anspruch, den man an Gesetze stellen muss. Die Entwaldungsverordnung hingegen ist ein paralleles Forstgesetz, das sich genau nicht so verhält. Darum ist es eine schlechte Regelung, die nicht auf Akzeptanz bei den Betroffenen stoßen kann, was ja auch in den vergangenen Jahren der Fall war und nach wie vor ist. Das liegt laut Dr. Brawenz daran, dass die Zielsetzungen für Wälder für jene, die die Entwaldungsverordnung entworfen haben, gänzlich andere sind als im Forstgesetz.

Im Forstgesetz steht die nachhaltige Nutzung der Wälder mit dem Prinzip des Generationenvertrages als Eigenverantwortung der Waldeigentümer im Vordergrund. Die Pflege und Nutzung des Waldes zur ausgewogenen Sicherung der drei Säulen der Nachhaltigkeit – Ökonomie, Ökologie und Soziales – sind dabei zentral. „Das Forstgesetz ist ein Eigentümergesetz, das erklärt auch einen guten Teil des Erfolges dieses Gesetzes für die österreichischen Wälder. Der zweite Erfolgsfaktor sind die Forstfachleute in der Verwaltung, den Kammern und in den Betrieben“, so Dr. Brawenz.

Bei der Entwaldungsverordnung sind die Adressaten „Marktteilnehmer“, nicht vordergründig Waldbesitzer. Es wird dabei ein Generalverdacht formuliert, dass Entwaldung oder Waldschädigung im Raum steht, von dem es sich „frei zu beweisen“ gilt. „Als zusätzliche Aufpasser werden NGOs umfangreiche Möglichkeiten der Klage und Anprangerung eingeräumt. Das heißt, dass man in einem Rechtsstaat den Behörden offenbar nicht zutraut, rechtsstaatlich zu agieren. Man verlässt sich lieber auf zivile Organe, die mich an Blockwarte erinnern,“ zog Dr. Brawenz einen Vergleich zu dunklen Zeiten. „Das untergräbt das Monopol des Staates, das muss man so deutlich sagen.“

Die Entwaldungsverordnung ist in ihrer Ausgestaltung laut Dr. Brawenz ein gutes Beispiel, wie viel Ideologie in solchen Regelwerken steckt. So wird eine klare Einteilung getroffen, dass ungenutzte Wälder in ihrer Wertigkeit wesentlich besser sind als genutzte Wälder, die mit Plantagen gleichgesetzt werden. Diese Vorgangsweise spiegelt das Ziel wider, den menschlichen Einfluss – die Forstwirtschaft – als schädigend für den Wald darzustellen und dies auch in Regelwerke einzupflanzen.

„Als ideologischer Hintergrund ist die `degroth`- Bewegung zu identifizieren, die seit den 1970er Jahren insbesondere gegen jede Form des Kapitalismus auftritt und mit Stilllegungskonzepten anstatt nachhaltiger Waldbewirtschaftung als deutlich eigentumsfeindlich zu bezeichnen ist. Diese Bewegung manifestiert sich in vielen NGOs wie WWF, Greenpeace oder Robin Wood, die mit ihren Konzepten zur Waldbehandlung den Gang durch die Institutionen bis in die EU-Kommission angetreten haben. Ich kann nur sagen, dass es viel Überzeugungsarbeit und Lobbying braucht, dass diese Ideologie nicht noch stärker in unsere Waldbewirtschaftung eingreift,“ merkte Dr. Brawenz kritisch an.

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