Forstminister stellt klar: Wir brauchen fairen rechtlichen Rahmen, Planungssicherheit und praxistaugliche Umsetzung – echte Vereinfachung statt bloße Empfehlungen
Österreich setzt heute gemeinsam mit Luxemburg ein deutliches Zeichen: Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) muss dringend vereinfacht und in der Praxis umsetzbar gestaltet werden. „Was wir jetzt brauchen, sind keine rechtlich unverbindlichen Empfehlungen – sondern faire Regeln, Planungs- und Rechtssicherheit und eine Umsetzung, die funktioniert“, betont Forstminister Norbert Totschnig. Die aktuellen Leitlinien der Europäischen Kommission zur EUDR seien zwar gut gemeint, doch nicht ausreichend. Sie bringen weder echte Vereinfachung noch rechtlich verbindliche Klarheit. „Vom Waldbesitzer über Unternehmen und Behörden bis zum Gartenbesitzer, der einen alten Apfelbaum ins Biomassewerk bringt – sie alle brauchen klare, verlässliche Regeln statt unverbindlicher Empfehlungen,“ so Totschnig weiter.
Österreich fordert daher, die EUDR im Rahmen der laufenden Omnibus-Initiativen der EU-Kommission substanziell zu überarbeiten. Nur eine tatsächliche Anpassung der Verordnung selbst kann die dringend nötige Vereinfachung bringen. Unterstützt wird auch die schwedische Initiative, die sich für rechtssichere und praxisgerechte Regelungen einsetzt. Zudem spricht sich Österreich dafür aus, den Anwendungsstart der EUDR auszusetzen, bis echte Verbesserungen sichergestellt sind.
Kritik an Risikobewertung: Kaum nachvollziehbare Einstufung
Zusätzliche Kritik übt der Forstminister an der kürzlich veröffentlichten Risikobewertung. Länder wo nachweislich eine Entwaldung stattfindet, werden lediglich mit mittlerem Risiko eingestuft. Länder ohne Entwaldungsrisiko werden nicht entsprechend berücksichtigt. „Diese Einstufung widerspricht dem eigentlichen Ziel der Verordnung, nämlich dort anzusetzen, wo der Handlungsbedarf am größten ist.“ „Das relativiert die Anstrengungen all jener Länder, wie Österreich, die mit hohen Umweltstandards und einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung seit Jahrzehnten agieren und gefährdet damit nachhaltig die Glaubwürdigkeit der gesamten Verordnung,“ so Totschnig abschließend.
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