SIGNALE AUS EU-KOMMISSION FÜR AUSSETZUNG VON ENTWALDUNGSVERORDNUNG

Feb 12, 2024 | Allgemein

Kommission könnte Agrarpaket auch mit Entgegenkommen bei Stilllegung schnüren

Brüssel/Wien, 9. Februar 2024 (aiz.info). – Wie aiz.info aus EU-Branchenkreisen erfuhr, sende die EU-Kommission Signale aus, möglicherweise die Inkraftsetzung der umstrittenen und jüngst auch von LK-Präsident Josef Moosbrugger heftig kritisierten Entwaldungsverordnung EUDR auszusetzen oder zu verschieben.

Demnach stehe im Raum, dass in der dritten Februarwoche ein ganzes Paket die Landwirtschaft betreffender Maßnahmen bekannt werden könnte. In den Branchenkreisen werde die Hoffnung gehegt, dass im Zuge der von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen angekündigten Dialogbereitschaft gegenüber Forderungen der Landwirtschaft künftig vor der Inkraftsetzung von Verordnungen und Richtlinien Detailfragen besser geklärt werden sollten.

Weiters berichtet agrarzeitung.de davon, Kommissionskreise hätten Nachbesserungen der Vorschläge von Ende Jänner in Zusammenhang mit Ausnahmen bei der Konditionalität bei Stilllegung und GLÖZ 8 angedeutet. Demnach müssten Leguminosen oder Zwischenfrüchte auf lediglich 4% der Ackerflächen angebaut werden, wolle ein Landwirt mit mindestens 10 ha Ackerfläche auf die 4% Stilllegung verzichten Zudem könne eventuell der Gewichtungsfaktor von 0,3 bei den Zwischenfrüchten gestrichen werden. Mitgliedstaaten könne zudem erlaubt werden, Eco-Schemes, die mit der Glöz 8 in Verbindung stehen, wie etwa eine Ausweitung der Stilllegungsfläche, noch kurzfristig anzupassen. Entsprechende Änderungswünsche der Mitgliedstaaten wolle man umgehend genehmigen.

Schon kürzlich hat von der Leyen angekündigt, den ebenfalls stark in der Kritik stehenden Verordnungsvorschlag zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) zurückzuziehen.

Auch die am Freitag geplante EU-Ratsabstimmung zum Lieferkettengesetz gilt als Zitterpartie, weil vielen Mitgliedstaaten die Regelung überschießend erscheint und die Kommission zu viele Fragen offengelassen habe, wie das Regelwerk letztlich in der Praxis gelebt werden könne. Das Votum wurde, weil im Ausschuss der Ständigen Vertreter der EU-Mitgliedsstaaten keine qualifizierte Mehrheit zustande gekommen war, übrigens vertagt, wobei der 14. Februar als neuer Abstimmungstermin kolportiert wird.

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