Die Umsetzung der Entwaldungsverordnung, die eine Waldvernichtung in den Tropenländern nicht verhindern kann, sondern nur die Warenströme beeinflusst, soll um ein Jahr verschoben werden. Chaos auf dem europäischen Markt wird somit verhindert.
Wien, 2. Oktober 2024, Waldverband Österreich – „Ein wichtiger Schritt ist getan, die EU-Kommission hat den zahlreichen Argumenten, fachlichen Einwänden und Befürchtungen der betroffenen Branchen endlich Rechnung getragen. Sie schlägt eine Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung vor, vorbehaltlich der Zustimmung durch den EU-Rat und das EU-Parlament“, zeigt sich Ök.-Rat Rudolf Rosenstatter, Obmann Waldverband Österreich, vorsichtig optimistisch, dass nach langer Diskussion und der drohenden Existenzgefährdung kleiner Unternehmen endlich Vernunft in Brüssel eingekehrt ist.
Kraft der Kleinen bezwingt EU-Verordnung
„Zahlreiche an die EU gerichtete Initiativen der Waldverbände bis hin zu einer Online-Petition für eine selbstbestimmte Waldwirtschaft zeigen Wirkung. Die Kraft der Kleinen und das Durchhaltevermögen haben sich letztendlich bezahlt gemacht. Ein Festhalten an dem geplanten Termin mit Jahreswechsel hätte nicht nur die Holzbereitstellung in Europa nahezu lahmgelegt, sondern zu einer massiven Verteuerung von Holzprodukten für die Bürgerinnen und Bürger geführt“, gibt Rosenstatter zu bedenken.
Bundesminister Totschnig handelte verantwortungsbewusst
Rosenstatter weiter: „Besonderer Dank gilt HBM Totschnig der als erster Minister eine Verschiebung und Überarbeitung forderte. Denn der maßlos überzogene Bürokratismus und eine völlig praxisfremde Umsetzung der Entwaldungsverordnung würde zu massiven Verwerfungen am europäischen Markt bis hin zu Versorgungsengpässen und massiven Teuerungen bei Produkten wie z.B. Dachstühlen, Kaffee, Schokolade, Autoreifen etc. führen.“
Grundlegende Überarbeitung notwendig
„Die geplante Verschiebung ist der erste wichtige und richtige Schritt, dem aber noch einige folgen müssen. Jetzt sind Rat und Parlament am Zug, um diese hauptsächlich auf Probleme außerhalb Europas zielende Verordnung in ihrer aktuellen Form zu stoppen. Dieses eine Jahr muss dafür genutzt werden, die EU-Verordnung grundlegend zu überarbeiten und negative Auswirkungen für die heimischen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer wie die völlig unnötigen Nachweispflichten abzubauen. Es kann nämlich nicht sein, dass Regionen mit einer nachweislich stabilen bzw. zunehmenden Waldfläche und strengen gesetzlichen Bewirtschaftungsregelungen wie Österreich, mit Raubbau in Übersee gleichgesetzt werden“, fordert Rosenstatter abschließend eine Neuausrichtung.