Rundum sicher – unsere Holzlagerplätze

Artikel aus Ausgabe 3/2018

Eine wohldurchdachte Holzernte beginnt am Hiebsort und endet am Lagerplatz, wo gewöhnlich der Ort der Bereitstellung ausverhandelt wurde. Bei größeren Holznutzungen, planmäßigen Hiebsmengen oder Kalamitätsereignissen stellt der Holzlagerplatz einen wichtigen Erfolgsfaktor dar.

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Ausgabe: 3/2018
Thema: Wald & Gesellschaft, Wald & Recht
Bundesland: Kärnten
Autor:in: Ing. Dieter Seebacher

Gemäß den Holzhandelsusancen ist der Lagerplatz an der Forststraße der häufigste Erfüllungsort. Laut den Österreichischen Holzhandelsusancen (ÖHU) ist das Rundholz getrennt nach Sortimenten bereitzustellen und ein LKW-Zug soll an maximal sechs Lagerstellen voll beladen werden können. Je schneller der Holztransporteur das Holz verladen kann, desto geringer werden seine Kosten die Wertschöpfungskette belasten. Außerdem werden Holzverkäufer mit professionell gestaltetem Holzlagerplatz bevorzugt behandelt.

Was wünscht sich der Frächter?

Der Holztransporteur wünscht sich einen eben gelegenen Lagerplatz, auf dem das Rundholz sauber und sortiert abgelegt wurde. Ideal ist ein angeschlossener Umkehrplatz, oder eine Forststraße mit beidseitiger Zu- bzw. Abfahrtsmöglichkeit. Der Untergrund muss eine ausreichende Festigkeit aufweisen, damit den Abstützungen des Ladekranes genügend Halt geboten wird. Stromleitungen mit niedriger Bauhöhe sollten sich keinesfalls im Bereich von Holzlagern befinden. Der Arbeits- und Greifbereich des Kranes ist frei von hereinhängenden Ästen zu halten. Verwöhnt von der Tragrückung, von Forwardern und Krananhängern, schwärmt der LKW-Fahrer von sauber sortierten und quer neben der Fahrbahn abgelegten Holzstößen. Längs zur Forststraße gelagertes Holz wird im Bodenzug gerückt. Um möglichst viel Holz lagern zu können, sollten die Zwischenräume klein gehalten werden. Mit etwas System und Fingerspitzengefühl ist auch ein längsgezogenes Holzlager effizient anzulegen. Angepasst an die zu rückende Holzlänge ist ein Bereich neben der Forststraße auszuwählen, an dem die gesamte Stammlänge parallel zum Weg abgelegt werden kann. Beim Ablegen der Stämme bzw. Sortimente wird die Last so abgelegt, dass der Holzstoß an der Stockseite bündig abschließt. Sortimente können mit dem Polterschild problemlos meterhoch gelagert werden. Stämme, die noch nicht ausgeformt wurden, werden ebenfalls bündig abgelegt, gepoltert und erst wenn der Stamm sicher zu liegen kommt ausgeformt. Bei halbwegs homogenen Stämmen liegt dann im vorderen Bereich des Lagers das Sägerundholz und anschließend das Industrie- und Energieholz, ebenfalls zur Freude für den Frächter. Zusätzliche Sortierarbeiten können in Rechnung gestellt werden, eine unangenehme Situation für Frächter, Holzver- und Holzeinkäufer.

Darf jedermann einen Holzlagerplatz betreten?

Der Wald darf zu Erholungszwecken von jedermann betreten werden und die Forststraße ist gemäß dem Forstgesetz dem Wald zuzuordnen. Waldflächen mit betrieblichen Einrichtungen, wie Holzlager – oder Holzausformungsplätze, sind von dieser generellen Erlaubnis ausgenommen. In der Praxis werden temporäre Holzlager gemeinsam mit der Nutzungsfläche befristet gesperrt. So weit so gut, aber ist ein Holzlager nicht auch ein beliebter Rastplatz für Wanderer und andere Erholungssuchende? Um allen Problemen vorzubeugen – es kann ja auch eine aktiv an der Holzernte beteiligte Person betreffen – sind Lagerplätze sicher anzulegen. Die Stammabschnitte müssen gegen ein Abrollen gesichert werden. Sorgfältig abgelegte Stämme, die mittig auf zwei darunterliegenden Stämmen liegen, bilden das Fundament eines sicheren Holzlagers. Stehende Stämme an einer Längsseite des Holzpolters geben zusätzlichen Halt. Labil liegende Stämme müssen mit einer Klampfe gesichert werden oder separat, stabil abgelegt werden. Werden Holzlager mit einem Kran hochgezogen, so ist der Einbau eines sogenannten „Bocks“ sinnvoll. Dabei werden querliegende Stämme durch schräg eingebaute Stämme gestützt. Die Stützbäume müssen eine ausreichende Dimension ausweisen. Bricht ein Stützbaum so stürzt das gesamte Holzlager ein.

Was ist sonst noch zu beachten?

In den letzten Jahren wurden Österreichs Waldbesitzer von Kalamitäten arg in Mitleidenschaft gezogen. Spektakuläre Windwürfe standen meist am Anfang des Gesamtschadens. Die ungeheure Schadholzmenge kann nicht immer sofort abgeführt werden. In der warmen Jahreszeit ist das noch fängische Holz ein Paradies für rinden- und holzbrütende Schadinsekten. Im Forstgesetz wird dies eindeutig geregelt:

§ 45. (1) Es ist verboten, durch Handlungen oder Unterlassungen die gefahrdrohende Vermehrung von Forstschädlingen zu begünstigen; dies gilt auch für den Fall, dass eine Massenvermehrung nicht unmittelbar droht. Bereits gefälltes Holz, das von Forstschädlingen in gefahrdrohendem Ausmaß befallen ist oder als deren Brutstätte dienen kann, ist, wo immer es sich befindet, so rechtzeitig zu behandeln, dass eine Verbreitung von Forstschädlingen unterbunden wird. Diese Verpflichtung trifft den Waldeigentümer oder den jeweiligen Inhaber des Holzes.

Forstschutztechnisch wäre ein Holzlagerplatz mindestens 500 Metern vom Waldrand entfernt eine sichere Variante, um einer Massenvermehrung vorzubeugen. Im waldreichen Österreich ist dies aber schwer umzusetzen. Bei einem Abstand von 150 – 500 Metern ist ein Fallenschutzgürtel um das Holzlager aufzustellen. Ist der Abstand geringer als 150 Meter, ist das Holz mit einer geeigneten, bekämpfungstechnischen Maßnahme zu behandeln.

Wirkungsvoll ist neben dem Entrinden des gesamten Holzes die Verwendung von zugelassenen Insektiziden. Moderne Insektenschutzgitter bilden eine Kombination aus mechanischen und chemischen Maßnahmen – in Krisenjahren eine sicherlich berechtigte Bekämpfungsmethode.

Durch den heute üblichen, ganzjährigen Holzeinschlag finden vor allem im warmen Frühjahr und im Frühsommer Pilze besonders günstige Bedingungen vor und das Infektionsrisiko ist hoch. Bläuepilze sind vorwiegend durch eine Verfärbung des Splintholzes sichtbar. Obwohl es dabei noch zu keinen technologischen Einschränkungen der Holzeigenschaften kommt, erleidet die Forst- und Holzwirtschaft durch diese optische Qualitätsminderung jedes Jahr erhebliche finanzielle Verluste. Die Übertragung der Bläuepilze erfolgt entweder durch rinden- und holzbrütende Borkenkäfer oder auf abiotischem Weg durch die Luft und durch den Regen.

Entgegenwirken können hier vor allem ein rascher Abtransport und ein zügiger Einschnitt des Rundholzes im Sägewerk. Im Sinne einer fachmännischen Waldbewirtschaftung soll auch ein Holzlagerplatz mit der gebotenen Sorgfalt bedacht werden. In erster Linie ist Wert auf eine sichere Arbeitsausführung zu legen. Auch beim Ausformen und Lagern von Rundholz ereignen sich schwere Unfälle. Perfekt gelagertes Holz kann schnell und effizient abtransportiert werden und unnötige Zusatzkosten werden vermieden. Zudem sollten die Besucher des Waldes keiner Gefahr ausgesetzt werden. Auch wenn Wanderer auf Holzpoltern nichts verloren haben, werden diese Orte gerne als Rastplätze genutzt. Ein ordentlich angelegtes Holzlager ist nicht zuletzt auch eine Visitenkarte des Waldbesitzers und gibt Auskunft über seinen „Stil“ der Waldbewirtschaftung.

Eine zeitgerechte Holzabfuhr verhindert Qualitätsverluste durch Bläuepilze.

Nach Möglichkeit sind Sägerundholz und Industrieholz getrennt abzulegen.

Der Einbau eines „Bocks“ trennt Sortimente und erhöht die Stabilität des Lagers.

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