Löschteiche: Waldbrände gemeinsam bekämpfen

Artikel aus Ausgabe 4/2023

Die Anlage von Löschteichen ist eine effektive Möglichkeit, Waldbrände rasch zu bekämpfen und mittlerweile in einer regionalen Waldbrandbekämpfungsstrategie (Einsatzplan zur Waldbrandbekämpfung) unerlässlich. Diese Strategie wurde vom Landesforstdienst Niederösterreich initiiert und unter enger Einbindung der Blaulichtorganisationen erstellt.

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Ausgabe: 4/2023
Thema: Wald & Recht
Bundesland: Österreich
Autor:in: DI Stefan Spinka

Der Klimawandel führt zu längeren Trockenperioden und Hitzewellen –in Verbindung mit der stetigen Zunahme der menschlichen Aktivitäten im Naturraum – führt das auch in Österreich zu einer weiteren Erhöhung der Waldbrandgefahr. Zur Umsetzung einer regionalen Waldbrandbekämpfungsstrategie ist es notwendig, Löschteiche zu errichten. Ob ein Standort tatsächlich zur Waldbrandbekämpfung geeignet und somit für den Schutz des Waldes unbedingt erforderlich ist, wird durch das örtlich zuständige Bezirksfeuerwehrkommando beurteilt.

In Österreich gibt es im Schnitt ca. 200 Waldbrände pro Jahr. Neben dem Ausbau einer notwendigen Infrastruktur (Forststraßen) muss in der Waldbewirtschaftungsplanung künftig die Entzündungsgefahr und das Brandverhalten berücksichtigt werden. Die Widerstandsfähigkeit und Belastbarkeit heimischer Wälder wird durch die Förderung von brandresistenteren und zukunftsfitten Baumarten erhöht. Neben diesen Maßnahmen ist auch die Errichtung von Wasserentnahmestellen (Löschteichen) ein weiterer wichtiger Punkt zur Waldbrandbekämpfung.

Die Situierung von Löschteichen hat so zu erfolgen, dass einerseits eine Erreichbarkeit mit Einsatzfahrzeugen über LKW-befahrbare (Forst)Straßen gegeben ist und andererseits die Wasseraufnahme durch Hubschrauber möglich ist. Um eine ausreichende Wasserversorgung der Einsatzkräfte gewährleisten zu können, sollen Löschteiche ein Fassungsvermögen von zumindest 1.300 m³ aufweisen.

Um eine Betankung durch Hubschrauber zu ermöglichen, ist eine Wassertiefe von mindestens 4,40 m sowie eine Breite von mindestens 4,0 m und eine Länge von mindestens 28,0 m erforderlich. Löschteiche können landschaftsangepasst mittels Lehmschlag errichtet werden. Diese Bauart fügt sich gut in die Natur ein, weiters wird aufgrund der Oberflächenrauhigkeit Menschen und Tieren ein selbstständiges Aussteigen aus dem Teich ermöglicht und es kann so auf die Errichtung eines Schutzzaunes verzichtet werden. Die Abdichtung gestaltet sich mit Lehmschlag schwieriger und es ist mit höheren Baukosten zu rechnen, insbesondere wenn der Lehm nicht vor Ort verfügbar ist.

Die häufigere Errichtungsweise erfolgt durch Einbau eines Geotextils und einer Teichfolie. Die Abdichtung des Teiches gestaltet sich hierbei wesentlich einfacher, jedoch ist eine Umzäunung des Teiches aus Sicherheitsgründen unerlässlich. Neben der direkten Entnahme des Wassers durch Hubschrauber mittels Löschwasser-Außenlastbehälter („Bambi Bucket“) können die Tanklöschfahrzeuge das Wasser einerseits durch fix eingebaute Steigleitungen aufnehmen oder andererseits durch bauliche Einrichtungen (Steg) auf denen für die Einsatzdauer Feuerlöschpumpen („TSPumpen“) eingesetzt werden.

Die Errichtung von Löschteichen wird über den Waldfonds in der Maßnahme M6 – Maßnahmen zur Waldbrandprävention mit 80 % der Nettokosten gefördert, allerdings nur in Bezirken mit einem mittleren, hohen oder sehr hohen Waldbrandrisiko.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind bei der Errichtung von Löschteichen zu beachten?

  • Forstrechtliche Genehmigung: werden Waldflächen bei der Errichtung von Löschteichen berührt, ist ein Rodungsverfahren erforderlich
  • Naturschutzrechtliche Genehmigung: befindet sich der geplante Teich außerhalb des Ortsbereiches ist eine naturschutzrechtliche Genehmigung erforderlich
  • Wasserrechtliche Genehmigung: ist der geplante Löschteich kein sogenannter „Himmelteich“, bei dem die Speisung durch Niederschlagswässer oder durch menschliche Befüllung erfolgt, sondern direkt durch einen Bach oder Quelle gespeist wird, ist eine Genehmigung aufgrund der Bestimmungen des Wasserrechtsgesetztes erforderlich.

Ob zusätzlich ein Genehmigungsverfahren nach der Bauordnung erforderlich ist, hängt von der Ausgestaltung des Teiches ab und sollte in der Planungsphase mit der örtlich zuständigen Gemeinde abgeklärt werden. Generell stehen die Mitarbeiter der Bezirksforstinspektion (Bezirksförster) und der Bezirksbauernkammer (Forstsekretäre) für die Abklärung der erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen zur Verfügung. Neben der (forst)fachlichen Beratung muss bereits zu Beginn der Planung die Feuerwehr miteingebunden werden.

Fakten & Details

  • Förderung: 80 % der Nettokosten
  • mind. 1.300 m³ Fassungsvermögen und 4,40 m Wassertiefe
  • mind. 4,0 m breit und 28,0 m lang

Nützliche Links:
https://www.noe.gv.at/noe/Forstwirtschaft/Massnahmen-Waldbrandpraevention.html
https://info.bml.gv.at/service/publikationen/wald/brennpunktwald-aktionsprogramm-waldbrand.html

Die Errichtung eines Löschteiches mittels Lehmschlag.

Die Errichtung eines Löschteiches mit einer Teichfolie.

Löschwasserentnahme durch eine Steigleitung.

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