Gefahrenbereiche beachten rettet Leben

Artikel aus Ausgabe 3/2018

Die Unfälle bei der Waldarbeit im Kleinwald sind nach wie vor auf einem sehr hohen Niveau. Die nachfolgend beschriebenen Bespiele zeigen, dass bei Einhaltung der allgemein bekannten Sicherheitsabstände viele Unfälle zu vermeiden wären.

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Ausgabe: 3/2018
Thema: Arbeitssicherheit, Wald & Technik
Bundesland: Österreich
Autor:in: Prof. Dr. Karl Stampfer

Ein Waldarbeiter mit Motorsäge begann mit der Fällung eines 28 cm starken und 16 m langen wipfellosen Fichten Dürrlings. Auf Basis einer visuellen Baumbeurteilung (Neigung und Schwerpunkt des Baumes) legte er die Fällrichtung fest und fixierte einen geeigneten Fluchtweg. Danach begann er auf der Baumseite in Fällrichtung den Fallkerb zu scheiden. Als der Fallkerb aus dem Baum herausgeschnitten war, kontrollierte er nochmals die Fällrichtung. Zu diesem Zeitpunkt besteht noch keine Gefahr, dass der Baum umfällt.

Während der Waldarbeiter den Fallkerb schnitt, war ein zweiter Waldarbeiter mit der Entastung und Ausformung eines kleineren, bereits vorher gefällten Baumes beschäftigt. Dieser Baum lag genau in der vorgesehenen Fällrichtung, weshalb der Fäller das spätere Unfallopfer aufforderte, den Gefahrenbereich zu verlassen. Dieser bewegte sich nach links in Richtung Osten, wo er sich hinter einer dicht stehenden Baumgruppe in Sicherheit wiegte (Abb. 1).

Abb. 1: Unfallsituation beim Fällen des Baumes.

Danach setzte der Waldarbeiter die Baumfällung mit dem Schneiden des Fällschnittes fort. Der Baum wurde als Vorhänger (in die Fällrichtung geneigt) beurteilt, weshalb der Fäller keinen Keil in den Fällschnitt setzte. Als er beim Fällschnitt-Schneiden mit der Motorsäge in die Nähe der Bruchleiste kam, hat er diese versehentlich angeschnitten, weshalb der Baum plötzlich und unkontrolliert in die nicht vorgesehene Fallrichtung umgefallen ist. Der Baum fiel in Richtung der Baumgruppe, hinter der sich das Unfallopfer vermeintlich sicher fühlte, wurde allerdings von den dort stehenden Bäumen nicht wie angenommen aufgehalten, sondern fiel zu Boden und traf den zweiten Waldarbeiter tödlich am Kopf.

Die beiden Waldarbeiter haben für das Fällen und Aufarbeiten von schwächeren bis mittelstarken Bäumen (Dürrlingen) eine Zusammenarbeit vereinbart, bei welcher der Angeklagte meist die Bäume fällte und teilweise aufarbeitete, während das Unfallopfer nur kleinere Bäume fällte, die meiste Zeit aber mit der Aufarbeitung von bereits am Boden liegenden Bäumen beschäftigt war. Diese Art der Zusammenarbeit beim Fällen und Aufarbeiten von Bäumen entspricht der in der steiermärkischen Arbeitsmittelverordnung für die Land- und Forstwirtschaft beschriebenen Schlägerungsvariante 2.

Schlägerungsvariante 2

Zwei Motorsägenführer arbeiten in der Form zusammen, dass zuerst zwei Bäume nacheinander gefällt werden und die gleichzeitige Aufarbeitung erst dann beginnt, wenn jeder Arbeiter seinen Baum gefällt hat. Für das Fällen gilt, dass ab dem Zeitpunkt, wenn mit dem Fällschnitt begonnen wird, bis zum Auftreffens des Baumes am Boden, der zweite Arbeiter sich in sicherer Position aufhalten muss (Abb. 2).

Abb. 2: Sicherheitsabstände bei der Schlägerungsvariante 2.

Die sichere Position ist einerseits außerhalb des Schwenkbereichs der Motorsäge (2 m) des Fällers bis zu einer halben Baumlänge, höchstens jedoch 15 m (Abb. 2: Bereich 2). In diesem Fall darf der zweite Arbeiter nicht die Motorsäge bedienen und führt Überwachungsfunktionen (z.B. Beobachtung der Krone des zu fällenden Baumes) aus. Andererseits muss sich der zweite Arbeiter gänzlich außerhalb des Gefahrenbereiches von 1,5 Baumlängen aufhalten.

Das Unfallopfer hat sich im Gefahrenbereich des fallenden Baumes aufgehalten. Hinter der Baumgruppe war nur eine vermeintlich sichere Position. Durch das Hineinschneiden in die Bruchleiste hat der Baum eine Drehbewegung bekommen, durch die er leichter über die entgegenstehenden Bäume abgleitet und zu Boden fällt.

Seilwindenunterstütztes Zufallbringen von Hängern

Zwei Waldarbeiter wollten gemeinsam mit Traktor und Seilwinde eine hängengebliebene Kiefer zu Fall bringen. Dazu stellte der Maschinenführer den Traktor in einer Distanz von etwa 21 m zum Hänger auf, während der zweite Waldarbeiter mit dem Zugseil und der Würgekette zum Hänger ging. Er befestigte in einer Stammhöhe von etwa 30 cm die Würgekette und ging danach 13 m in südöstliche Richtung, wo er neben einem Baum stehen blieb und sich vermeintlich sicher fühlte. Der Maschinist bediente aus etwa 7 m Entfernung zum Hänger mittels Funkfernsteuerung die Winde. Er gab an, dass er von diesem Platz Traktor, Hänger und den zweiten Waldarbeiter beobachten konnte (Abb. 3).

Abb. 3: Unfallsituation beim zu Fall bringen des Aufhängers.

Als der Maschinist versuchte den Hänger mit der Seilwinde auszuziehen, bohrte sich dieser mit dem dickörtigen Ende in den Boden, wobei sich gleichzeitig der Baum aufstellte und unkontrolliert zu Boden fiel. Der fallende Baum traf den zweiten Waldarbeiter, welcher im Bereich des Kopfes schwere Verletzungen erlitt. Bleibt ein Baum auf einem anderen hängen, so ist dieser ohne unnötigen Verzug fachgerecht zu Fall zu bringen. Hänger vermeiden ist die beste Strategie. Deshalb sollte vor dem Fällvorgang jeder Baum sorgfältig beurteilt und dann die Fällrichtung festgelegt werden. In jedem Fall sind geeignete Werkzeuge und Hilfsmittel mitzuführen. Trotz bester Arbeitsvorbereitung kann dennoch ein Baum beim Fällen hängen bleiben.

Folgende Methoden zum Zufallbringen von Hängern sind üblich:

  • Mit dem Wendehaken abdrehen.
  • Mit dem Sappel zurückhebeln.
  • Mit einem Seilzug (Greifzug oder Seilwinde) abziehen.

Idealerweise kann ein Hänger mit Schlepper und Seilwinde zu Fall gebracht werden. Vor dem Abziehen des Hängers wird zunächst einmal die Bruchleiste durchtrennt. Dann muss das Rückeseil wegen ansonsten drohender Überschlagsgefahr des Baumes möglichst tief angehängt werden. Danach kann der Hänger mit der Seilwinde abgezogen werden, wobei Schlepper, Baum und eine eventuell andere Person immer im Blick zu behalten sind. Im Fallbereich des hängengebliebenen Baumes darf sich niemand aufhalten und auch der Schlepper und dessen Bedienungsmann dürfen dort nicht stehen. Es gilt ein Gefahrenbereich von 1,5 Baumlängen.

Das Zufallbringen eines Hängers mit Seilwindenunterstützung ist eine erlaubte und geeignete Methode. Der Unfall wäre vermeidbar gewesen, wenn sich das Unfallopfer nicht im Gefahrenbereich des Hängers aufgehalten hätte. Es ist die Pflicht des Maschinenführers sicherzustellen, dass weder er noch eine andere Person sich im Fallbereich des Hängers aufhalten.

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