Förderung der Waldpflege

Artikel aus Ausgabe 4/2022

Die rechtzeitige Waldpflege entscheidet über die Stabilität, die Resistenz und die Wertentwicklung des Bestandes.

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Ausgabe: 4/2022
Thema: Wald & Wirtschaft, Waldbau, Waldbewirtschaftung
Bundesland: Oberösterreich
Autor:in: DI Elfriede Moser

Die rechtzeitige Waldpflege entscheidet über die Stabilität, die Resistenz und die Wertentwicklung des Bestandes. Aus Mitteln des Waldfonds und des EU-Programms der Ländlichen Entwicklung werden nun die Maßnahmen der Stammzahlreduktion und Erstdurchforstung verstärkt gefördert.
Die Pflege junger Bestände ist entscheidend, um den Zuwachs auf die verbleibenden Stämme zu lenken. Durch die Verkürzung der Umtriebszeit wird das Risiko für Windwurf und Borkenkäferbefall verkürzt, was wiederrum entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg ist. Durch frühe Eingriffe werden aber auch die Mischbaumarten, die mit dem Klimawandel an Bedeutung gewinnen, rechtzeitig gefördert.

Mit der Stammzahlreduktion erfolgt ein maßgeblicher Pflegeeingriff: nach aktuellen Empfehlungen wird die Stammzahl auf rund 1.300 Bäume, jedenfalls unter 1.600 Bäume je Hektar reduziert. Bei der darauffolgenden Erstdurchforstung erfolgt die Auszeige von Z-Bäumen bei Fichte im Abstand von ca. 6 – 7 m, bei Eiche und Edellaubhölzern auf bis zu 12 – 14 m. Je Z-Baum werden rund 1 – 4 (6) Bedränger geerntet.

Im Waldfonds werden Stammzahlreduktionen in Beständen bis 10 m Oberhöhe sowie die motormanuelle Durchforstung in Beständen bis 20 m Oberhöhe je nach Leitfunktion des Waldes mit 990 Euro je Hektar bis zu 1.320 gefördert. Bei Durchforstungen mit dem Seilkran liegt der Fördersatz höher, aktuell zwischen 1.950 und 2.600 EUR je Hektar. Ein Harvestereinsatz kann nur dann finanziell unterstützt werden, wenn die Kosten des Eingriffes die Erlöse überschreiten.

Bei Förderungsanträgen ist zu beachten, dass erst nach der Antragstellung mit der Maßnahme begonnen werden kann. Daher ist rechtzeitig vor Beginn mit dem Bezirksförster der Bezirkshauptmannschaft oder dem Forstberater der Bezirksbauernkammer Kontakt aufzunehmen und der Antrag abzugeben. Sobald die Maßnahme abgeschlossen ist, kann der Zahlungsantrag gestellt werden.

Link zu den Förderhinweisen des Landes OÖ

Fakten & Details

Stammzahlreduktion zwischen 5 – 10 m Oberhöhe:
Ziel ist die Verringerung der Stammzahl auf rund 1.300 (max. 1.600) Bäume am Hektar und Förderung der Mischbaumarten. Der Eingriff erscheint zu Beginn oft sehr kräftig. Um sicher zu gehen, dass er entsprechend stark durchgeführt wurde, sind Probekreise sinnvoll. Der Radius von 5,64 m entspricht 100 m². Es sollen nur 13 Bäume hineinfallen.

Erstdurchforstung bei rund 10 – 20 m Oberhöhe:
Ziel ist die Auswahl durch Markierung und Förderung von vitalen und hochwertigen Z-Bäumen sowie die Förderung von Mischbaumarten. Der Zuwachs wird auf die Z-Bäume gelenkt, in dem die Bedränger entfernt werden. Je nach Situation werden 1 – 4 (6) Bäume, die die Kronenentwicklung des Z-Baumes stören, entfernt. In nadelholzreichen Beständen werden rund 250 Z -Bäume im Abstand von 6 – 7 Metern ausgewählt. Dagegen sind in Eichen- und Edellaubholzbeständen Abstände von 12 – 14 m zwischen den Z-Bäumen notwendig, um bei Stammdurchmessern von 60 cm und mehr, die entsprechende Kronenentwicklung zu ermöglichen.

Frühe Stammzahlreduktion und Durchforstung entscheiden über die Stabilität und den wirtschaftlichen Erfolg.

Die Stammzahlreduktion auf ca. 1.300 (max. 1.600) Bäume je Hektar ist notwendig um den Zuwachs zu lenken und Stabilität zu fördern.

Im Spätsommer oder Frühherbst wird die Stammzahl auf 1.300 (max. 1.600) Bäume je Hektar verringert. Der ideale Zeitpunkt ist, wenn der Kronenansatz noch zwischen 1 – 1,5 m liegt. Der Anteil der grünen Krone liegt noch bei rund 70 %.

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