Strenge Kriterien
Ing. Christian Annewanter, Leiter der Landesforstgärten Tirol, erklärt, dass schon im Vorfeld, bis es überhaupt erst zur Ernte kommen kann, zahlreiche Kriterien erfüllt werden müssen: „Durch das forstliche Vermehrungsgutgesetz ist beispielsweise genau geregelt, dass Beerntungen nur in bescheidmäßig anerkannten und auf genetische Merkmale kontrollierten Beständen erfolgen dürfen. Diese Zulassung erfolgt nur durch das Bundesamt für Wald (BFW) in Wien.“
So muss bei Tannen für eine Zulasssung ein Mindestalter des Bestandes von 50 Jahren vorliegen, wobei mindestens zehn Bäume pro Hektar und in Summe 30 Bäume pro Standort beerntbar sein müssen. Die Merkmale werden optisch beurteilt. Dabei spielen Gesundheitszustand, Widerstands- und Anpassungsfähigkeit, Geradschaftigkeit, Feinastigkeit sowie die Wuchsleistung eine große Rolle. Ausschließungsgründe sind häufige Zwieselbildung, Drehwüchse und Wipfelbrüche. In Tirol gibt es derzeit rund 790 zugelassene Wälder, die diesen Voraussetzungen entsprechen und damit für eine Beerntung zur Verfügung stehen.
Gibt es ein Mastjahr – sind also genügend Zapfen an den Bäumen –, werden von den Landesforstgärten auch Zapfen aus einem der sieben Tiroler Wuchsgebiete benötigt, und stimmt der Waldbesitzer zu, kann nach Meldung an die zuständige Bezirksforstinspektion, die den Erntevorgang überwacht, die Beerntung vorbereitet werden. Bei der Tanne erfolgt dies nur, wenn mindestens 20 Bäume beerntet werden können, um eine genetische Vielfalt im Saatgut sicherstellen zu können. Zur Einschätzung der Samenausbeute, also zur Feststellung des Samenzustandes, des Anteils an Hohlkörnern und des Schädlingsbefalls, wird ein fachmännischer Probeschnitt bei mehreren Zapfen durchgeführt. Alle Zapfen müssen von Hand beerntet werden – einerseits nach einer Baumschlägerung bei Liegendbeerntungen oder andererseits am stehenden Baum. Das Stehendbeernten ist mühevoll, soll das Steigen doch zum Schutz der Bäume ohne Eisen erfolgen. Verwendet werden hier entweder eine Leiter, die bis zu den ersten Ästen reicht, oder eine Seilschleuder zum akrobatischen Aufstieg über das Seil. Neben diesen Freilandbeerntungen bewirtschaften die Landesforstgärten auch Samen- und Generhaltungsplantagen für die Tiroler Hauptbaumarten.
Durchschnittlich verbuchen die Landesforstgärten, die als Wirtschaftsbetrieb des Landes unter anderem für die Saatgutversorgung der Tiroler Wälder und die Generhaltung der wichtigsten Baumarten zuständig sind, in diesem Jahr eine Erntemenge pro Tannenbaum von ungefähr 30 kg Zapfen. Aufgrund der Vollmast im Jahr 2018 gab es auch Bäume, von welchen mehr als 100 kg Zapfen geerntet werden konnten. „Die Menge an Zapfen an den Bäumen ist in den letzten Jahrzehnten in Summe aber deutlich zurückgegangen. Während es früher noch häufig vorgekommen ist, dass 30 bis 40 kg Zapfen pro Baum geerntet werden konnten, gibt es dies jetzt nur noch sehr selten. Die Gründe sind sehr unterschiedlich und reichen von veränderter Sonnenintensität bis zur Klimaveränderung“, berichtet Christian Annewanter.
Die geernteten Zapfen werden in Jutesäcken luftig gesammelt. Ein Zapfen pro beerntetem Tannenbaum wird getrennt gelagert und im Labor auf genetische Merkmale kontrolliert. Ist der Ernteprozess abgeschlossen, kommen die Zapfen zum Forstgarten Nikolsdorf. Dort betreibt der Tiroler Landesforstgarten die einzige Samenklenge Westösterreichs. Hier werden die Zapfen getrocknet und aufgerieben, die Samen werden entflügelt und gereinigt. Das fertige Saatgut wird in einem eigenen Kühlraum bei minus 6 bis minus 8 Grad gelagert. Nach Aussaat in den Landesforstgärten Stams, Bad Häring und Nikolsdorf, intensiver Pflege und Verschulung sind die Jungpflanzen nach zwei bis fünf Jahren (abhängig von der Baumart) reif für die Pflanzung in den dafür geeigneten Wäldern.


