Bereits 1920 entstanden vom Salzkammergut ausgehend, zunächst auf Ortsebene, erste Zusammenschlüsse von Eingeforsteten um durch eine Interessensbündelung die Ansprüche gegenüber den Verpflichteten besser durchsetzen zu können. 1924 schlossen sich diese örtlichen Vereinigungen zum „Alpenländischen Verband der Servitutsberechtigten“ kurz ALVESER mit Sitz in Bad Goisern zusammen. 1946 wurden die Ortsorganisationen des ALVESER gerichtsbezirksweise und in Form von sieben Servitutsgenossenschaften neu begründet. Am 26. Oktober 1946 wurde schließlich der „Verband der Servitutsgenossenschaften“ im Rathaus in Gmunden ins Leben gerufen und 1959 in „Verband der Einforstungsgenossenschaften“ umbenannt, um damit den bedeutenden Unterschied zwischen den öffentlich-rechtlichen Einforstungsrechten und den zivilrechtlichen Servituten Ausdruck zu verleihen.
Neuwahlen und Organisation
Heute sind 27 Mitgliedskörperschaften aus den Bundesländern Oberösterreich, Salzburg, Steiermark und Tirol unter dem Dach des Einforstungsverbandes zusammengefasst, welche rund 11.000 Eingeforstete zu ihren Mitgliedern zählen. Sitz des Einforstungsverbandes ist seit Herbst 2018 der Waldcampus Österreich in Traunkirchen am Traunsee.
Da die fünfjährige Funktionsperiode 2021 endete war bei der 75. Generalversammlung des Verbandes der Vorstand und Aufsichtsrat neu zu wählen. Zum Verbandsobmann wurde erneut Friedrich Spitzer und zu seinem Stellvertreter Dipl.-Ing. Dr. Nikolaus Lienbacher MBA, Direktor der Landwirtschaftskammer Salzburg, ernannt. Lienbacher tritt in die Fußstapfen von
Ök.-Rat Josef Eisl, der sich aus zeitlichen Gründen aus dem Vorstand zurückzog. Eisl hat in der Zeit seines Wirkens unter anderem maßgeblich zur Schaffung einer tragfähigen Verbandsfinanzierung beigetragen. Zum Aufsichtsratsvorsitzenden wurde erneut Ing. Franz Höller und zu dessen Stellvertreter ÖR Ing. Sepp Schwarzenbacher gewählt. Somit ist Salzburg im Verband stark aufgestellt.
Komplexe Herausforderungen
Heute sehen sich die Einforstungsrechte mehr denn je komplexen Herausforderungen gegenüber. Neben den Interessenskonflikten mit den verpflichteten Grundeigentümern wirkt sich bspw. der agrarstrukturelle Wandel sowie die Klimaveränderung auf die Einforstungsrechte aus, weshalb Anpassungen bei den Nutzungsmodalitäten oft unabdingbar sind um eine zeitgemäße Rechtsausübung der im 19. Jahrhundert regulierten Einforstungsrechte sicherzustellen. Zudem wird die jüngst erfolgte Verschiebung der Bodenreform in den Artikel 15 Abs 1 B-VG für Berechtigte und Verpflichtete gleichermaßen Herausforderungen mit sich bringen. Einem inhaltlichen Auseinanderlaufen der sieben Einforstungs-Landesgesetze aufgrund des Entfalls der Grundsatzgesetzgebung gilt es entgegenzutreten. Mit dem am 2. Oktober 2021 neugewählten Vorstand und Aufsichtsrat ist der Einforstungsverband für die kommenden fünf Jahre gut gewappnet, um den Herausforderungen angemessen begegnen zu können. Weiterführende Informationen zum Thema „Einforstung“ können unter www.einforstungsverband.at abgerufen werden.
„Die Eigentumsrechte müssen aktiv vertreten werden. Eine Gesprächsbasis auf Augenhöhe mit den Verpflichteten ermöglicht die Schaffung zeitgemäßer Regelungen bei der Ausübung der vorhandenen Rechte.“
Dip.-Ing. Dr. Nikolaus Lienbacher, MBA
Obm. Stv. Einforstungsverband