Anforderungen an Laubsägerundholz seltener Baumarten

Artikel aus Ausgabe 4/2019

Salzburgs Wälder sind reich an Nadelholz. Dennoch bildet der Einschlag von Laubholz in den nördlichen Bezirken eine wichtige Einnahmequelle für die Waldbesitzer. Buche, Esche, Ahorn und Eiche sind die bei uns am häufigsten als Sägerundholz geernteten Baumarten. Neben diesen werden in der Waldinventur noch 14 weitere Laubholzarten bzw. –gruppen angeführt. Einige davon sind durchaus auch für den Einschnitt interessant.

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Ausgabe: 4/2019
Thema: Aufforstung, Waldbau
Bundesland: Salzburg
Autor:in: DI Philipp Fersterer

Der Anteil des Laubsägerundholzes am gesamten Sägerundholzeinschlag beträgt in Salzburg durchschnittlich 2,0 % (2006 bis 2018). Dies ist eine Holzmenge von rund 15.750 Festmeter. Bei der Planung der Laubholznutzung ist darauf Bedacht zu nehmen, dass Abnehmer nicht nur am Rundholz der überwiegend vorkommenden Baumarten Interesse haben. Bei den selteneren Baumarten sind allerdings Mindestanforderungen zu erfüllen, damit sie als Sägerundholz vermarktet werden können.
Auch für diese Baumarten gilt das Motto: Je stärker umso besser. Laubsägerundholz soll einen Mittendurchmesser von mindestens 30 cm ohne Rinde und eine Länge von drei Meter (ohne Übermaß) aufweisen. In Einzelfällen werden Längen ab zwei Meter übernommen. Für ausgewählte Baumarten werden nachfolgend die Mindestanforderungen dargestellt.

Birke und Schwarzerle

Derzeit werden nur kernfreie Birken nachgefragt. Bei Schwarzerlen darf der Kern 20 % betragen. Für die Güteklasse B ist bei Birke und Schwarzerle nur ein gesunder Ast mit maximal 8 cm je Laufmeter zulässig. Eine einfache, leichte Krümmung, sowie ein leichter Drehwuchs ist hier zulässig. Für die Güteklasse A müssen mindestens drei Meter frei von Ästen sein. Jeder weitere Laufmeter darf einen gesunden Ast mit 4 x 6 cm aufweisen. Bloche mit einer Länge bis zu vier Metern müssen gerade ausgeformt werden und dürfen keine Drehwuchs aufweisen.

Kirsche

Bei der Kirsche sind leichte Verfärbungen zulässig. Sie werden ab einer Länge von zwei Metern ohne Übermaß übernommen. Für die Güteklasse B sind Äste mit 2 x 4 cm zulässig. Es dürfen aber von der Anzahl nicht mehr Äste sein als die doppelte Nennlänge auf ganze Meter abgerundet. Sind Äste mit Durchmessern bis zu 10 cm, oder Fauläste bis 4 x 6 cm vorhanden, dürfen Bloche lediglich ein Stück davon je Laufmeter aufweisen. Bloche bis zwei Meter müssen gerade sein. Längere Bloche dürfen eine leichte einfache Krümmung aufweisen. In dieser Güteklasse ist ein leichter Drehwuchs zulässig. Bloche der Güteklasse A müssen auf einer Länge von mindestens zwei Meter frei von Ästen sein. Darüber hinaus ist je weiterer Laufmeter ein gesunder Ast bis zu 4 x 6 cm zulässig. Verfärbungen sind hier nicht zulässig.

Linde

Auch hier sind für die Güteklasse B Äste mit 2 x 4 cm zulässig. Es dürfen aber von der Anzahl nicht mehr Äste sein als die doppelte Nennlänge auf ganze Meter abgerundet. Sind Äste mit einem Durchmesser bis zu 4 x 6 cm vorhanden, darf am Bloch lediglich ein Stück je Laufmeter vorhanden sein. Eine leichte einfache Krümmung und ein leichter Drehwuchs sind zulässig. Für die Güteklasse A müssen mindestens drei Meter frei von Ästen sein. Für jeden weiteren Laufmeter ist ein gesunder Ast bis 6 cm erlaubt. Bloche bis drei Meter Länge müssen gerade sein. Längere Bloche dürfen eine leichte Krümmung aufweisen.

Ulme

Hier sind für die Güteklasse B ebenso gesunde Äste mit 2 x 4 cm zulässig. Es dürfen aber von der Anzahl nicht mehr Äste sein als die doppelte Nennlänge auf ganze Meter abgerundet. Sind Äste mit einem Durchmesser bis zu 10 cm vorhanden, darf am Bloch lediglich ein Stück je Laufmeter vorhanden sein. Mittlere einfache Krümmungen, sowie ein leichter Drehwuchs sind hier toleriert. In der Güteklasse A müssen drei Meter frei von Ästen sein. Für jeden weiteren Laufmeter ist ein gesunder Ast bis 4 x 6 cm zulässig. Einfache, mittlere Krümmungen sind zulässig, allerdings kein Drehwuchs.

Birne

In der Güteklasse B sind gesunde Äste mit 2 x 4 cm zulässig. Es dürfen aber von der Anzahl nicht mehr Äste sein als die doppelte Nennlänge auf ganze Meter abgerundet. Sind gesunde Äste mit einem Durchmesser bis zu 10 cm oder Fauläste bis 4 x 6 cm vorhanden, darf am Bloch davon lediglich ein Stück je Laufmeter vorhanden sein. Bloche mit einer Nennlänge von zwei Meter müssen gerade sein. Längere Stücke dürfen eine leichte, einfache Krümmung aufweisen. Ein leichter Drehwuchs ist ebenso toleriert. Bei der Güteklasse A müssen zwei Meter frei von Ästen sein. Je weiterem Meter ist ein gesunder Ast mit max. 4 x 6 cm erlaubt. Verfärbungen sind in dieser Qualitätsstufe nicht zulässig. Sind Bloche länger als zwei Meter, kann dieses eine minimale, einseitige Krümmung aufweisen. Ebenso wird ein minimaler Drehwuchs akzeptiert.

Nuss

Um die Güteklasse B zu erreichen ist ein gesunder Ast je Laufmeter, bzw. ein Faulast am Bloch erlaubt. Im Hinblick auf die Krümmung ist davon eine einfache, mittlere erlaubt. Ebenso ein leichter Drehwuchs. Für die Güteklasse A müssen zwei Meter frei von Ästen sein. Je weiteren Laufmeter dürfen diese Bloche dann einen gesunden Ast bis 10 cm haben. Einem Ast über 4 x 6 cm sind zwei Äste bis 2 x 4 cm gleichgesetzt. Bloche bis zwei Meter müssen gerade sein. Längere können eine einfache, mittlere Krümmung aufweisen. Drehwuchs wir hier nicht toleriert.

Pappel

In der Güteklasse B ist je Laufmeter ein gesunder Ast bis 12 cm zulässig. Einem Ast über 4 x 6 cm werden zwei Äste bis 2 x 4 oder ein großes Wurmloch gleichgesetzt. Bloche mit zwei Meter müssen gerade sein, längere dürfen eine einfache, leichte Krümmung aufweisen. Ein leichter Drehwuchs ist ebenso zulässig. In der Güteklasse A müssen mindestens drei Meter frei von Ästen sein. Je weiterem Laufmeter ist ein gesunder Ast bis 8 cm zulässig. Bloche mit einer Länge bis drei Meter müssen gerade sein. Sind diese länger, dürfen sie eine leichte, einfache Krümmung aufweisen. Drehwuchs ist nicht zulässig.

Wichtig bei der Sägerundholzerzeugung ist die qualitativ gleichmäßige Ausformung des Laubholzes. Ziel ist dabei ein möglichst langes Bloch mit einheitlicher Qualität zu erzeugen. Die fertigen Bloche sind einzeln, am besten auf Unterleghölzern für die Übernahme bereit zu stellen. Nach der Übernahme können sie bei Bedarf gepoltert werden. Ist eine Laubholznutzung geplant, empfehlen wir rechtzeitig mit ihrem Waldhelfer in Kontakt zu treten damit der Erlös ihrer Nutzung optimiert werden kann.

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