Im Zuge der Verjüngungsplanung muss überlegt werden, ob mit Naturverjüngung, Saat oder Kunstverjüngung (Pflanzung) verjüngt werden soll. Da eine Pflanzung sehr kostenintensiv ist und normalerweise autochthone (vor Ort vorkommende) Baumarten und Herkünfte verwendet werden sollen, ist eine Naturverjüngung grundsätzlich zu empfehlen. Die letzten Jahre waren durch starke Samenproduktion gekennzeichnet, 2020 haben vor allem die Tanne und Eiche sehr stark fruktifiziert. Dies sollte auf jeden Fall genutzt werden, da beide Baumarten in Zukunft im Zuge der Klimaveränderungen sehr wichtig werden.
Vorteile der Naturverjüngung sind Kostenersparnis bei Pflanzmaterial und Arbeitszeit, Erhaltung wertvoller Bestände, Anpassung der Verjüngung an den Kleinstandort, eine hohe Anzahl an Individuen mit enormer Selektion und Auswahlmöglichkeit und keine Wurzeldeformationen (vor allem bei Pfahl- und Herzwurzlern). Es gibt aber auch Nachteile wie die Abhängigkeit von Samenjahren und wenn Naturverjüngung ausbleibt ist ein langer Zeitraum versäumt und die Fläche vergrast oder verstaudet. Ferner führt eine ungleichmäßige Verjüngungsdichte zu Nachbesserungsarbeiten, verjüngbar sind nur vorhandene Baumarten und eventuell höhere Aufwände für Schutzmaßnahmen gegen Wildschäden entstehen (z. B. viele kleine Zäune). Später kann auch die Pflege etwas kostenintensiver sein.
Klar ist auch, dass eine Naturverjüngung nicht automatisch das qualitativ beste Ausgangsmaterial ist, da die Geschichte der Waldentwicklung nicht immer lückenlos bekannt ist und früher auch Samen aus der gesamten damaligen Monarchie gehandelt wurden. Gerade bei Baumarten wie Fichte und vor allem Kiefer gibt es oft sehr schlechte Qualitäten. Die Samenhändler beernteten damals oft nicht zu hohe, grobastige Bäume, weil man auf diese besser klettern konnte. Solche Bestände sollten nicht naturverjüngt werden.
Flächenvorbereitung, Mulchen
Des Weiteren muss überlegt werden, ob eine Bodenbearbeitung notwendig ist, da manche Baumarten einen Rohboden für die Keimung benötigen
(z. B. Weißkiefer, Lärche, Eiche). Manchmal genügt dazu die Bodenverwundung durch den Zuzug der Seilwinde. Da aber meist mit Krananhänger oder Forwarder gearbeitet wird, fehlt die Verwundung. Im Traktor befahrbaren Gelände gibt es eigene Anbaugeräte, mit denen der Boden streifenweise oder plätzeweise verwundet werden kann. Man kann aber auch mit kleinen Fräsen den Boden aufreißen. Es sollten keine schweren Traktoren verwendet werden, um keine starke Bodenverdichtung zu erzeugen.
Verjüngungsziel
Abgeleitet vom allgemeinen Betriebsziel und dem Waldbauziel wird das Verjüngungsziel erstellt. Das Verjüngungsziel ist nicht immer gleich dem Bestockungsziel, da sich im Laufe des Bestandeslebens die Baumartenzusammensetzung noch stark durch natürliche Ausfälle oder Konkurrenz und durch menschliche Pflegeeingriffe ändern kann. Zum Beispiel 2/10 Fichte in der Verjüngung können 8/10 Fichte in der Endbestockung sein.
Verjüngungszeitpunkt
Der Zeitpunkt für die Waldverjüngung kann aus verschiedener Sicht betrachtet werden. Die Ökonomen sehen ihn im Altersklassenwald als Schnittpunkt von laufendem mit dem durchschnittlichen Zuwachs. Der Verjüngungszeitpunkt ist aber auch eine Frage der Hiebsreife eines Baumes oder Bestandes. Denn: nicht die sich einstellende Verjüngung soll Anlass zum Handeln sein, sondern der Wertzuwachs von Bäumen oder Beständen. Die Überprüfung des laufenden Zuwachses erfolgt mit Hilfe eines Zuwachshammers oder Zuwachsbohrers oder über regelmäßige Stichprobeninventuren. Bei Werthölzern ist dies immer erst nach Erreichen eines Zieldurchmessers gegeben. Ausnahmen sind beispielsweise durch Schäden bedingt, durch z. B. Rotfäule nach Schäl-
schaden. In diesem Fall ist eine vorzeitige Verjüngung sinnvoll.
Verjüngungszeitraum
Dieser hängt von der Baumart und der Höhenlage ab und liegt zwischen 1 und 20 (50) Jahre. Sehr rasch lassen sich Lichtbaumarten verjüngen, dabei kann die Verjüngung schon nach wenigen Jahren gesichert sein. Am längsten dauert eine Verjüngung in Schutzwäldern in den Hochlagen, im schlimmsten Fall bis zu 50 Jahre. Eine Verjüngung gilt dann als gesichert, wenn sie eine Höhe erreicht hat, bei der die Gefahr eines Ausfalles durch z. B. Wildverbiss, nicht mehr wahrscheinlich ist. Der Zeitraum ist daher sehr unterschiedlich in Abhängigkeit vom Vorhandensein von Rotwild.
Verjüngungsverfahren
Die waldbauliche Zielsetzung bestimmt die Baumartenwahl und damit das Verjüngungsverfahren. Es ist hauptsächlich der Lichtanspruch der Baumarten, der das Verjüngungsverfahren bestimmt, Lichtbaumarten werden daher eher mit Kahlschlag oder Saumschlag verjüngt und Schattbaumarten mit Schirmschlag oder kleinflächigem Femelschlag. Die Steuerung des Lichtangebotes durch verjüngungseinleitende Lichtwuchsdurchforstungen ist der Schlüssel für eine gelungene Naturverjüngung. Nach zu früher Lichtstellung, zu starker Lichtstellung oder ausbleibender Verjüngung treten meist große Probleme durch Verstaudung und Verunkrautung ein, die eine Naturverjüngung dann für längere Zeit verhindern oder zumindest behindern. Samenjahre sollten aufmerksam beobachtet werden, damit rechtzeitig mit Maßnahmen wie z. B. Vorlichtungen reagiert werden kann.
Saumschlag
Der Saumschlag ist ein Kleinkahlschlag von 1 – 1,5 Baumlängen, der vor allem im Gebirge bei Seilkrannutzung Anwendung findet. Dabei können vor allem Baumarten wie Fichte und Lärche gut verjüngt werden. Sollen auch Schattbaumarten ins Konzept eingearbeitet werden, so empfiehlt sich vorgreifend Schattbaumarten aus dem angrenzenden Bestand auf den Saum zu schlägern und so etwas Licht in den Bestand zu bekommen. Dadurch können sich auch Baumarten wie Tanne und Bergahorn vorverjüngen. Bei der nächsten Absäumung ergänzen diese dann die Hauptbaumarten Fichte und Lärche.
Schirmschlag
Bei Rotbuche ist der Schirmschlag die häufigste Verjüngungsform. Durch eine großflächige Vorlichtung werden schlechte Qualitäten entnommen, die Kronen des verbleibenden Bestandes werden ausgebaut, die Samenproduktion wird damit angeregt. Durch zusätzlich Licht am Boden können die Samen keimen. Nach ca. 5 bis 10 Jahren wird der Bestand geräumt und nicht verjüngte Teilflächen mit Pflanzen nachgebessert.
Bei Eichen wird auch im Schirmschlagverfahren gearbeitet, nur muss hier stärker vorgelichtet werden und die Räumung des Bestandes muss nach spätestens 2 bis 3 Jahren erfolgen, da sonst die ankommende Naturverjüngung wegen Lichtmangels wieder ausfällt.
Femelschlag
Der Femelschlag eignet sich für die Verjüngung von Fichten-Tannen-Buchenwälder optimal. Dort wo schon kleine Verjüngungskerne vorhanden sind, beginnt man mit der Auflichtung. Dies passiert meist großflächig und immer horstweise an vielen Stellen. Diese Verjüngungskerne werden dann je nach Fortschritt der Verjüngung erweitert. Zu Beginn verjüngen sich die Schattbaumarten Tanne und Rotbuche, wenn die Freiflächen größer werden und mehr Licht auf den Boden kommt, dann gesellt sich auch die Fichte dazu. Lichtbaumarten wie Lärche und Kiefer haben bei dieser Verjüngungsform aber keine Chance. Durch diese Methode entstehen ungleichaltrige Bestände, weil dies meist über mehrere Jahrzehnte verläuft.
Die Saat – „die künstliche Naturverjüngung“
Die Saat von Hand aus ist in den letzten Jahrzehnten in Österreich aus der Mode gekommen, sie war früher aber eine häufigere Verjüngungsform. Bei den Kiefern z. B. wurde sie flächig angewendet, weil diese Baumart eine sehr dichte Verjüngung zu Beginn verlangt. Heute wird vereinzelt aber zunehmend bei großfruchtigen Baumarten gesät bzw. gestupft. Baumarten wie Eiche, Kastanie und Nuss eignen sich dafür sehr gut. Dabei kann sich die Pfahlwurzel natürlich entwickeln. Wichtig dabei ist, dass die Samen mit Erde leicht überdeckt sind. Vom Zeitpunkt her ist der Herbst am besten, weil da auch in der Natur der Samen von den Bäumen fällt. Ein guter Helfer bei den Eicheln ist der Eichelhäher, der viele Samen versteckt und nur wenige im Winter tatsächlich frisst. Dadurch keimen viele Eicheln und es wachsen Eichen auch dort, wo weit und breit kein Mutterbaum zu sehen ist. Daher die Bitte an die Jäger: Auch wenn es vom Gesetzgeber noch erlaubt sein sollte, auf Eichelhäher zu schießen, diesen freiwillig zu schonen. Das Saatgut sollte entweder aus Beständen mit guter Qualität stammen oder bei Zukauf nur aus anerkannten Erntebeständen. Was bei der Saat alles beachtet werden muss, kann im Internet leicht nachgeschaut werden, bei den Nüssen sollte die Lage z. B. waagrecht sein, damit Wurzel und Trieb seitlich leicht auswachsen können.
Was kann eine Naturverjüngung verhindern?
Es gibt viele Faktoren, die eine Naturverjüngung verhindern können. Die wichtigsten Hemmfaktoren sind die Bodenvegetation (z. B. Reitgras, Adlerfarn, Brombeere, Holunder…), Lichtmangel und Verbiss. Bei Bodenversauerung (niedrige pH-Werte unter 4) oder generell anderen schlechten Keimbeetverhältnissen, kann auch eine Kalkung günstig sein. Vor einer Kalkung sollten jedoch unbedingt Bodenproben analysiert werden. Weiters können verschiedene Schädlinge wie Mäuse und Wildschweine eine Naturverjüngung vertilgen (z. B. Eicheln und Bucheckern) oder verschiedene Pilzkrankheiten (z. B. Mehltau bei der Eiche) können schädigend wirken.
Ein sehr wichtiger Faktor als Hemmung der Naturverjüngung ist der Wildverbiss durch Hase, Reh- oder Rotwild sowie durch Gams und Mufflon. Dabei ist zu bemerken, dass der Keimlingsverbiss sehr oft nicht erkannt wird, da entweder das Aussehen von Keimlingen für viele Waldbesitzer nicht bekannt ist bzw. nur wenige Waldbesitzer Kontrollzäune aufgestellt haben, mit deren Hilfe der Keimlingsverbiss erst bemerkt werden kann. Kontrollzäune im Ausmaß von 6 x 6 m bis 12 x 12 m sollten im Wald verteilt aufgestellt werden, am besten Besitzer übergreifend, mindestens 1 Stück pro 10 Hektar. Die beste Verhinderung von Verbissschäden sind erhöhter Abschuss einerseits und Zäunung oder Einzelschutz andererseits. Im Jahr 2021 wird die Zäunung zum Schutz der Naturverjüngung erstmals auch gefördert.
Im Forstgesetz wird die Bewirtschaftung der Wälder mittels Naturverjüngung empfohlen, für die Wiederbewaldung mit Naturverjüngung ist ein langer Zeitraum von 5 bis 10 Jahren möglich bevor der Gesetzgeber einen Auftrag zur Wiederaufforstung erteilt. Fällungen, nach deren Durchführung eine gesicherte Naturverjüngung zurückbleibt (Räumung), bedürfen außerdem keiner Bewilligung.
Die Lichtstellung ist je nach Baumart das Um und Auf der Naturverjüngung.
Eine plätzeweise Bodenverwundung kann bei der Kiefer zum Erfolg führen.
Im Gebirge ist der Saumschlag die übliche Verjüngungsform.
Mit einem Kontrollzaun kann man erst erkennen, was eigentlich an Naturverjüngung vorhanden sein könnte.
Gerade bei Rotwildvorkommen ist ein solider Einzelschutz oft besser als ein Zaun.







