August 2024 – Bundesministerin H. Gewessler stimmt entgegen einem Beschluss der für Naturschutz zuständigen Bundesländer für ein Gesetz zur Wiederherstellung der Natur. Sie erweckt damit den Eindruck, dass im Europäischen Rat jede/r seiner Privatmeinung zum Durchbruch verhelfen kann und Staatsinteressen hintanzustellen sind. Umweltorganisationen (ENGOs), die der damaligen Umweltministerin auch als kostenlose PR-Maschinerie dienten, wurden gut bedient. Warum? Weil damit per Gesetz Gelder zu ENGOs fließen werden. Bestes Beispiel Birdlife. Ist in diesem Gesetz doch ein „Waldvogelindex“ verankert, der als Indiz dafür herhalten muss, ob der Wald in Österreich biodivers genug ist. Dies wird von der Entwicklung der Waldvogelbestände abhängig gemacht. Erhoben werden diese – Sie raten richtig – von Birdlife, die sich fette Aufträge erwarten. Aber es stoßt nicht nur sauer auf, dass sich fremde Menschen ungefragt auf fremdem Grund und Boden austoben.
Auch die fachliche Sinnhaftigkeit dieses Indikators ist zu hinterfragen. Im Set an Waldvögeln sind zahlreiche Zugvögel enthalten. Was kann der Waldbesitzende in Europa dafür, wenn Überwinterungsbedingungen in Afrika schlecht sind, die Vögel womöglich sogar bejagt werden und diese somit in der nächsten Brutsaison nicht mehr nach Österreich zurückkehren? Einige Vogelarten sind an die Fichte angewiesen. In welche Richtung wird sich der Index entwickeln, wenn aufgrund des Klimawandels die von allen ENGOs verteufelte Fichte rasant an Verbreitung verliert? Rund ein Drittel der Vogelarten braucht lichtdurchflutete Wälder. Mit der LULUCF-Verordnung ist aber der Holzvorrat zu steigern, es wird daher dunkler im Wald. Aber die Klimakrise lichtet die Wälder so oder so weiter auf und schert sich nicht um politische Vorgaben.
Wieviel Wert haben Aufzeichnungen, die stark vom Wetter zur Zeit der Erhebung abhängig sind – ein Vogel singt eben nicht immer dann, wenn der Beobachter das wünscht. Aber der Waldvogelindex muss sich verbessern. Wenn er dies nicht tut ist die böse Forstwirtschaft Schuld und der Staat Österreich bekommt ein Strafverletzungsverfahren entweder wegen LULUCF oder der VO zur Renaturierung aufgebrummt. Aber das Gesetz sieht noch eine Reihe anderer zweifelhafter Indikatoren für den Wald vor, wie z. B. die „Waldvernetzung“. Ist ja auch ein Zeichen nicht nachhaltiger Forstwirtschaft, wenn vor Jahrzehnten eine Westautobahn erbaut wurde, die nun Waldflächen voneinander trennt, oder? Aber das alles darf in gegenseitig befruchtenden Debatten diskutiert und das Ergebnis in einem Renaturierungsplan der Europäischen Kommission mitgeteilt werden. Entbürokratisierung und zielführende Wirtschaftspolitik zum Wohle der Menschen sieht anders aus,
meint der
Holzklopfer