WIEN: BIOMASSEKRAFTWERK IN SIMMERING STEHT STILL

Aug 2, 2019 | Allgemein

BMNT: Abdrehen des Werks wäre vermeidbar gewesen

Wien, 1. August 2019 (aiz.info). – Das Biomassekraftwerk Simmering in Wien steht seit Mittwochabend still. Wegen des niedrigen Strompreises war der als klimafreundlich geltende Biomassebetrieb nur wirtschaftlich, weil die Wien Energie pro Kilowattstunde rund 10 Cent an Förderung bekommen hat. Diese Förderung sei jetzt ausgelaufen, wurde von den Betreibern betont. „Dieser Schritt wäre vermeidbar gewesen, denn die Rahmenbedingungen für den Weiterbetrieb des Biomassekraftwerks wurden von der vorigen Bundesregierung zeitgerecht und ordnungsgemäß geschaffen“, stellt das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) in einer Aussendung fest. Das Ministerium habe sich intensiv für den Erhalt von Biomassekraftwerken eingesetzt, natürlich auch für das Kraftwerk in Simmering. Offenbar habe es die Wiener Stadtregierung bisher verabsäumt, das Biomasse-Grundsatzgesetz rechtzeitig umzusetzen.

Mit der im Biomassekraftwerk Simmering gewonnenen Energie wurden 48.000 Wiener Haushalte mit Strom und 12.000 mit Wärme versorgt. Seit der Eröffnung des Kraftwerks 2006 sind dadurch laut Wien Energie jährlich 144.000 t CO2 eingespart worden.

Aus Sicht des BMNT wäre die vorübergehende Stilllegung vermeidbar gewesen. Folglich werde der Stadt Wien weniger Energie aus erneuerbaren Quellen in den nächsten Monaten zur Verfügung stehen und dies sei „ein Rückschlag für den Klimaschutz“. Biomasse leiste einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klima- und Energieziele und sei aufgrund seiner Stabilität in der Stromerzeugung ein wesentlicher Bestandteil der österreichischen Energieversorgung“, stellt das Ressort fest.

Köstinger: Wien dreht eigenes Ökostromkraftwerk aus parteitaktischen Motiven ab

Empört zeigte sich die ehemalige Umwelt- und Energieministerin Elisabeth Köstinger über das Vorgehen der Stadt Wien. „Ich halte es wirklich für einen Skandal, dass man zuerst im Bundesrat die Verlängerung von Förderungen niederstimmt, danach monatelang ein notwendiges Landesgesetz nicht umsetzt und dann sogar das eigene Biomassekraftwerk aus rein parteitaktischem Kalkül abdreht“, so Köstinger. „Niederösterreich etwa hat das Ausführungsgesetz auf Landesebene schon im Juni umgesetzt, die Wiener SPÖ hat keinen Finger gerührt und opfert nun die Wiener Ökostromproduktion“, kritisierte Köstinger.

Umweltstadträtin Ulli Sima erklärte daraufhin, es handle sich nur um eine „vorübergehende Abschaltung“. Die Stadt Wien arbeite ohnehin mit Hochdruck an dem Landesgesetz zur Biomasseförderung, das noch im Sommer fertiggestellt werden solle. Ziel sei es, das Biomassekraftwerk in Simmering raschest wieder in Betrieb zu nehmen.

SPÖ blockierte Übergangslösung im Parlament

Angesichts des Auslaufens vieler Förderverträge und der drohenden Stilllegung von Ökostromanlagen aus fester Biomasse wurde bekanntlich Ende November 2018 von den Regierungsparteien ÖVP und FPÖ ein Initiativantrag im Nationalrat eingebracht. Damit sollte das Ökostromgesetz 2012 novelliert und der Fortbestand der Biomasseanlagen durch Bereitstellung zusätzlicher Mittel für Nachfolgetarife gesichert werden. Dieses Gesetz wurde am 30. Jänner 2019 mit einer breiten Verfassungsmehrheit im Nationalrat beschlossen. Am 14. Februar stimmten jedoch die Abgeordneten der SPÖ im Bundesrat gegen dieses Gesetz und verhinderten damit die geplante Lösung für die gefährdeten Holzkraftwerke.

Bundesministerin Köstinger setzte daraufhin auf eine einfachgesetzliche Regelung und ließ den Entwurf eines Biomasse-Grundsatzgesetzes ausarbeiten. Diese Überbrückungslösung sollte den Biomassekraftwerken bis zum Inkrafttreten des „Erneuerbaren Ausbau Gesetzes“ einen Übergang ermöglichen. Das Gesetz wurde am 25. April 2019 im Nationalrat ebenso beschlossen wie die Befreiung einkommensschwacher Haushalte von der Ökostromabgabe. Am 9. Mai passierte das Biomasse-Rettungspaket den Bundesrat, wobei die SPÖ erneut gegen diese Übergangsregelung stimmte. Auf dem Biomasse-Grundsatzgesetz aufbauend sollen die Länder sogenannte Ausführungsgesetze beschließen.

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