TOTSCHNIG: FÜR KERNBEREICHE DER WALDPOLITIK SIND DIE EU-MITGLIEDSTAATEN ZUSTäNDIG

Mai 24, 2023 | Allgemein

Minister erhält Unterstützung von zwölf weiteren Ländern

Brüssel/Wien, 22. Mai 2023 (aiz.info). – Die Europäische Kommission plant eine Verordnung zu Waldmonitoring und integraler langfristiger Waldplanung. Der Vorschlag dazu beruht auf der EU-Waldstrategie 2030. Forstwirtschaftsminister Norbert Totschnig pocht darauf, dass die Zuständigkeit für diesen Verordnungsvorschlag beim EU-Landwirtschaftsrats sowie in der Ratsarbeitsgruppe Forstwirtschaft liegt. Unterstützung erhält Totschnig von zwölf weiteren Forstministerinnen und -ministern (Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Italien, Kroatien, Lettland, Polen, Slowakei, Slowenien, Ungarn, Tschechien, Zypern), die gemeinsam mit Österreich einen Brief an den schwedischen und spanischen Forstminister (derzeitige EU-Ratspräsidentschaft und ab Juli) formuliert haben.

„Hier werden Entscheidungen, die unmittelbare Auswirkungen auf die Forstwirtschaft haben, in anderen EU-Ratsgremien getroffen. Das kann einfach nicht sein. Das Waldmonitoring und die Waldplanung sind Kernbereiche der Waldpolitik, und für diese sind ausschließlich die EU-Mitgliedstaaten zuständig. Ein diesbezüglicher Rechtsakt soll daher auch auf EU-Ebene in den entsprechenden Gremien behandelt werden. Der EU-Landwirtschaftsrat und die Ratsarbeitsgruppe Forstwirtschaft müssen mit der entsprechenden Forstexpertise daher auch die weiteren Verhandlungen führen“, verdeutlicht Totschnig.

Bereits im Jänner 2023 hätten auf Initiative von Totschnig Österreich und 15 weitere EU-Landwirtschaftsminister:innen in einem „Kompetenzbrief“ an den EU-Ratsvorsitz auf dieses Problem aufmerksam gemacht. „Dabei haben wir mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass land- und forstwirtschaftliche Expertise der Mitgliedstaaten und deren Kompetenzen auf EU Ebene unzureichend Berücksichtigung finden. Vor dem Hintergrund der geplanten EU-Verordnung über Waldmonitoring und Waldplanung, muss ich diese Forderung nachdrücklich gemeinsam mit zwölf weiteren Forstministerinnen und Forstministern erneut vorbringen.“

Die Forstwirtschaft und Waldpolitik seien nicht in den EU-Verträgen festgeschrieben und als solche daher eine alleinige Angelegenheit der Mitgliedstaaten. Es handle sich dabei nicht um gemeinsame Politiken der EU, wie etwa die Umwelt- oder Agrarpolitik. Dennoch wolle die Europäische Kommission nun einen Vorschlag einer Verordnung zur Beobachtung, Berichterstattung und Datenerhebung im Wald sowie zur Waldplanung vorlegen. „Hierfür ist genau auf die nationalen Zuständigkeiten, auf die Prinzipien der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit, sowie die Zuweisung zu den hierfür kompetenten und geeigneten Rats-Gremien zu achten“, fordert Totschnig und verweist auf die nachhaltige, multifunktionale Forstwirtschaft in Österreich.

Eine seit 1961 in regelmäßigen Abständen vom Bundesforschungszentrum für Wald durchgeführte Waldinventur bestätige diese. Nach der letzten Waldinventur von 2016 bis 2021 hätten sich etwa die Waldfläche und der Holzvorrat vergrößert sowie die Biodiversität des Waldes erhöht. Die Erhebung, Auswertung und das Monitoring von Walddaten seien eine wesentliche Grundlage für die Waldpolitik, wird betont.

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