Steiermark: „Freizeit-Polizze“ schafft Sicherheit für Wegehalter und Mountainbiker

Juni 23, 2016 | Allgemein

Titschenbacher: Vertraglich vereinbarte Strecken sind wichtig für gutes Miteinander

Graz, 22. Juni 2016 – Bei der seit vielen Monaten intensiv geführten Diskussion über die Öffnung von Forststraßen für Mountainbiker steht die Frage nach der Haftung bei Unfällen besonders im Fokus. Aufgrund der in Österreich geltenden Wegehalterhaftung haben viele Grundeigentümer Bedenken, das Begehen und Befahren von Forststraßen, Hofzufahrten oder Wanderwegen zu gestatten. Die heute vorgestellte „Freizeit-Polizze“ des Landes Steiermark, eine vom Tourismusressort abgeschlossene Versicherung, nimmt Wegehaltern ihre gesetzliche Haftung ab.

„Ich möchte unseren Bürgern und den Gästen aus dem Ausland ein möglichst großes Wege-Angebot zur Verfügung stellen, damit sie die wunderbare Landschaft der Steiermark aktiv erleben können. Das kann aber nur im Einvernehmen mit den Grundbesitzern und Wegehaltern passieren. Die Freizeit-Polizze ist ein wichtiger Schritt, um das Angebot für Freizeitsportler zu erhöhen und gleichzeitig die Interessen der Eigentümer und Wegehalter zu wahren“, erklärte Wirtschaftslandesrat Christian Buchmann.

„Die vertraglich vereinbarten Mountainbike-Strecken sind vorbildlich für ein gutes Miteinander von Mountainbikern und Waldbesitzern. Die Freizeitpolizze schützt sowohl die Grundeigentümer als auch die Wegeberechtigten, wenn sie vertragliche Lösungen vereinbart haben. Sie erleichtert vielen Grundbesitzern die Entscheidung, ob sie ihre Wege für den Freizeitsport freigeben oder nicht“, unterstrich LK-Präsident Franz Titschenbacher. „Nicht freigegebene Wege sind Arbeitsplätze der Grundeigentümer und für die Radfahrer sehr risikoreich“, betonte er.

Die Versicherung kann von allen Wald- und Grundeigentümern sowie Wegehaltern, also auch von Gemeinden, Tourismusverbänden und Vereinen, die Wege erhalten, kostenlos in Anspruch genommen werden. Versichert sind sowohl der Wegehalter, als auch befugte Wegenutzer. Die Versicherung deckt Personen- sowie Sachschäden und davon abgeleitete Vermögensschäden von befugten Wegenutzern ab. Pro Versicherungsfall beträgt die Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden zusammen drei Mio. Euro. „Mit der Haftpflichtversicherung für Wegehalter ist die Steiermark Vorreiter in Österreich“, stellte Landesrat Buchmann fest.

GfK-Umfrage bestätigt Wunsch der Bevölkerung

Nach einer Umfrage des Meinungsforschungsinstitutes GfK sind 87% der Bevölkerung dafür, dass Mountainbiken nur auf eigens dafür gekennzeichneten Routen erlaubt sein soll. Satte 84% lehnen es ab, Mountainbiken generell im Wald zu erlauben. In der Steiermark gibt es bereits ein rund 5.500 km langes Mountainbike-Wegenetz, österreichweit sind es 27.000 km. „Eine Ausweitung dieser Strecken auf Basis freiwilliger Vertragslösungen ist weiterhin vorstellbar“, so Titschenbacher.

Versicherer bei der Freizeit-Polizze des Landes Steiermark ist die UNIQA AG. Versichert werden können Wanderwege, Radwege und Mountainbike-Routen, Reitwege, Langlaufloipen sowie Natur-Rodelbahnen. Ausdrücklich ausgenommen sind Wege und Anlagen für den Motorsport, Wassersport sowie den Alpin-Schilauf. Die Versicherung kann unbürokratisch auf zwei Arten in Anspruch genommen werden: entweder mit einer einseitigen schriftlichen Freigabeerklärung des Wegehalters gegenüber der Tourismusstelle (Tourismusverband, Gemeinde, Verein), welche die Erklärung annehmen muss, oder mit einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Wegehalter und Tourismusstelle.

Neben Personen-, Sach- und abgeleiteten Vermögensschäden ist auch das über das Wegehalterhaftungsrisiko hinausgehende Haftungsrisiko der befugten Bewirtschafter von angrenzenden land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen oder Almgebieten für Schäden außenstehender Dritter versichert, wie sie sonst auch in einer landwirtschaftlichen Betriebshaftpflichtversicherung versichert sind. Weitere Informationen sind unter www.verwaltung.steiermark.at/tourismus verfügbar.

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