SALZBURG: WALDBRANDGEFAHR HAT SICH DEUTLICH ZUGESPITZT

Aug. 8, 2018 | Allgemein

Einzelne Gewitter entschärfen Situation nicht

Salzburg, 7. August 2018 (aiz.info). – Der trockene Frühling und heiße Sommer haben zu einer sehr hohen Brandgefahr in Salzburgs Wäldern geführt und der August verspricht derzeit keine deutliche Entschärfung. „Einzelne Gewitter reichen nicht aus, den völlig ausgetrockneten Waldboden ausreichend zu durchfeuchten. Ein Ausbruch von Bränden ist jederzeit möglich. Unbedachtes Hantieren mit Zigaretten, offenen Feuern, Feuerwerkskörpern, aber auch Funkenflug aus einer befestigten Feuerstelle können fatale Folgen haben“, betont Ludwig Wiener von der Landesforstdirektion.

„Ein überhitzter Auspuff oder heiß gelaufene Bremsen reichen aus, um einen Waldbrand auszulösen. Dürre Äste und Nadeln sind wie Zunder leicht entflammbar“, warnt Landesrat Josef Schwaiger. In der Stadt Salzburg, im Flachgau, Pinzgau und Lungau sind bereits entsprechende Waldbrandverordnungen in Kraft. Rauchen und Feuermachen in Wäldern sowie in den Gefährdungsbereichen rund um den Forst ist ab sofort verboten. Die Strafen können mit bis zu 7.720 Euro sehr hoch ausfallen.

Folgende Verhaltensmaßregeln sollten nach Angaben der Landesforstdirektion unbedingt eingehalten werden: Es darf absolut kein Feuer im Wald angemacht werden, auch nicht in ausgetrockneten Bächen oder Flüssen, die gern als Grill- oder Lagerfeuerplatz aufgesucht werden. Wald- und Zufahrtswege dürfen nicht blockiert werden, man sollte auch nicht mit dem Fahrzeug über entzündlichem Untergrund parken. Bei Wind ist wegen der Funkenfluggefahr der Gefährdungsbereich von Wäldern entsprechend weiter.  Sogar Funken von heiß gelaufenen Bremsen eines Fahrzeuges können Waldbrände verursachen. Auch Kerzen oder Fackeln sind offenes Feuer und daher brandgefährlich. Verboten sind auch Flammen in fest eingerichteten Feuerstellen auf Campingplätzen oder Hausgärten, wenn Wälder durch Funkenflug gefährdet werden können. Feuerwerkskörper dürfen nur an Orten mit ausdrücklicher Bewilligung der Standortgemeinde abgefeuert werden. „Wer einen Waldbrand entdeckt, sollte umgehend die Feuerwehr verständigen und in sicherer Entfernung auf das Eintreffen der Einsatzkräfte warten, um sie bei Bedarf einweisen zu können“, rät Schwaiger.

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