Reiseecker zur Waldarbeit: Hinweistafeln sind unbedingt zu beachten

Juli 25, 2018 | Allgemein

Allein 2017 gab es 309 Unfälle bei der Waldarbeit im Bundesland

Linz, 24. Juli 2018 (aiz.info). – 2017 verzeichneten die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) und die Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) insgesamt 309 Unfälle bei der Waldarbeit in Oberösterreich, drei davon mit tödlichem Ausgang. Arbeiten im Forst sind sowohl für jene Personen, die sie ausführen, als auch für Erholungssuchende eine oftmals unterschätzte Gefahr. Hauptunfallursache sind umstürzende Bäume und herabfallende Äste. Einschränkungen durch dauernde oder befristete Sperrgebiete müssen daher im Interesse der eigenen Sicherheit berücksichtigt werden, betont die Landwirtschaftskammer (LK) Oberösterreich in einer Aussendung.

Neben den gewohnten Pflegemaßnahmen führen das massive Auftreten der Borkenkäfer, das Eschensterben und Windwürfe zu einer Intensivierung der Waldarbeit. Im Bauernwald wird praktisch das ganze Jahr über gearbeitet. Fällungen von Bäumen und sonstige Arbeiten müssen konsequent durchgeführt werden, um den Bestand gesund zu halten. Hinweisschilder dienen dazu, Waldbesucher vor den Gefahren der Waldarbeit zu schützen und den Bewirtschaftern einen reibungslosen Arbeitsablauf zu ermöglichen. „Die oberösterreichischen Forstbetriebe und Waldbauern arbeiten intensiv daran, den Wald in einem möglichst gesunden Zustand zu erhalten. Diese Arbeiten sind oft gefährlich und anstrengend. Dies sollte den Erholungssuchenden beim Betreten des Waldes bewusst sein“, so LK-Präsident Franz Reisecker.

Hinweistafeln kennzeichnen Gefahrenbereiche

Werden Waldarbeiten durchgeführt, kann der betreffende Wald befristet gesperrt werden und darf von Unbefugten nicht betreten werden. Diese Sperren sind insbesondere dort vorgesehen, wo Holz gefällt und abtransportiert wird, bei Waldflächen, in denen Baumstämme in größerer Anzahl geworfen oder gebrochen wurden oder auch für Baustellen im Forst.

Befristete Sperren sind vom Waldeigentümer durch Hinweistafeln zu kennzeichnen. Diese sind an allen Stellen anzubringen, wo öffentliche Straßen, markierte Wege, Güterwege und Forststraßen sowie markierte Schirouten, -pisten und -loipen in die gesperrte Fläche führen oder unmittelbar an diese grenzen. Die runde, gelbe Tafel mit dem weißen Balken in der Mitte hat in schwarzer Schrift „Forstliches Sperrgebiet – Betreten verboten“ zu enthalten. Im unteren Drittel beziehungsweise auf einer Zusatztafel sind Beginn und Ende der Sperre nach Tag, Monat und Jahr ersichtlich zu machen. In Fällen einer Gefahr durch Waldarbeit ist durch eine weitere Zusatztafel mit dem Wortlaut „Gefahr durch Waldarbeit“ darauf hinzuweisen. Jeder Waldbesucher muss diese Hinweise und Einschränkungen beachten und befolgen. Beabsichtigt der Waldeigentümer eine befristete Sperre für mehr als vier Monate, ist dafür eine behördliche Bewilligung erforderlich.

„Ich appelliere an alle Waldbesucher, die Gefahren durch Arbeiten im Bestand ernst zu nehmen, Hinweistafeln zu beachten und gesperrte Flächen sowie solche, in denen Forstarbeiten zu hören sind, unbedingt zu meiden. Unachtsamkeit und falsche Neugier können tragisch enden. Außerdem sieht das Gesetz bei Nichtbeachtung auch Strafen vor“, so Reisecker.

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