Mountainbiken: LK OÖ präsentiert neue Broschüre mit Musterverträgen

Mai 29, 2017 | Allgemein

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LK OÖ-Broschüre „Mountainbiken und Radfahren im Wald“

Reisecker: Freigabe von Strecken auf vertraglicher Basis

Linz, 26. Mai 2017 – „Die Landwirtschaftskammer OÖ lehnt eine generelle Öffnung von Forststraßen für Radfahrer ab. Stattdessen wollen wir die Freigabe von Rad- und Mountainbike-Routen auf bestehenden Forststraßen ausschließlich auf vertraglicher Grundlage. Darüber hinaus bringt die Freigabe ausgewählter Radstrecken Vorteile, indem sie den Besucherstrom an Radfahrern und Mountainbikern im Wald lenkt sowie Konflikten verschiedener Nutzergruppen vorbeugt.“ Dies erklärte heute LK-Präsident Franz Reisecker bei der Präsentation einer neuen Broschüre, die in diesem Bereich für vertragliche Klarheit sorgen soll.

„Abseits der großen Tourismusgebiete gibt es kaum Möglichkeiten, legal im Wald Rad zu fahren. Daher braucht es eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung des Streckenangebotes in Oberösterreich“, so Reisecker. Die Landwirtschaftskammer veröffentliche deshalb die neue Broschüre „Mountainbiken und Radfahren im Wald“, die sich an Waldeigentümer, Wegerhalter und Gemeinden in Oberösterreich richte sowie die vertragliche Freigabe von Radstrecken erleichtern solle. Darin würden unter anderem auch die rechtlichen Rahmenbedingungen erläutert, informierte der Präsident. Die Broschüre steht auf www.ooe.lko.at in der Rubrik „Forst“ zum Download bereit und ist auch als Druckwerk bei der LK OÖ erhältlich.

Radstrecken im Wald auf vertraglicher Basis

Die LK OÖ hat gemeinsam mit der Oberösterreich Tourismus GmbH ein Gestattungsvertragsmuster in zwei Varianten ausgearbeitet, das als Grundlage für die Freigabe privater Wegstrecken herangezogen werden kann. Darin sind die Interessen von Grundeigentümern einerseits und von Gemeinden sowie Tourismusverbänden andererseits in angemessener Weise berücksichtigt. Dieser Mustervertrag ersetzt den bislang von der Oberösterreich Tourismus GmbH verwendeten Vertragstext, präzisiert Rechte sowie Pflichten der Vertragsparteien. Es gibt diesen in zwei Varianten, und zwar „Entgeltlichkeit“ sowie „Unentgeltlichkeit“.

Unentgeltliche Freigabe mit Gegenleistung

In der Variante „Unentgeltlichkeit“ sieht der Gestattungsvertrag vor, dass die gesetzliche Wegehalterhaftung vom Grundeigentümer auf seinen Vertragspartner übergeht. Vertragspartner kann ein lokaler Tourismusverband, eine Gemeinde oder auch ein Verein sein. Dieser hat somit in der unentgeltlichen Variante für Sach- und Personenschäden aufzukommen, die sich aus dem mangelhaften Zustand eines Wegs ergeben, grobes Verschulden ausgenommen. Es besteht also die Pflicht, den Weg in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und entsprechende, allenfalls notwendige Ausbesserungs- und Instandhaltungsarbeiten zu tätigen, um die gesetzliche Haftung zu vermeiden. In dieser Variante erhält der Grundeigentümer zwar keine unmittelbare finanzielle Abgeltung, aber dennoch geldwerte Leistungen, indem die Aufwendungen für die Instandhaltung der Wegstrecke von seinem Vertragspartner zu tragen sind.

In der zweiten Variante „Entgeltlichkeit“ bleibt der Grundeigentümer Wegehalter im Sinne des Gesetzes und haftet auch weiterhin für den ordnungsgemäßen Zustand des Wegs. Dafür erhält er aber eine finanzielle Abgeltung für die Freigabe seiner Wegstrecken.

„Welche der beiden Varianten ein Grundeigentümer wählt, hängt von seiner persönlichen Situation und seinen Vorlieben ab. Der LK OÖ geht es nicht darum, das Mountainbiken im Wald generell zu verbieten oder zu verhindern, sondern darum, dass die Interessen der Grundeigentümer und die Haftungsfrage hinreichend geklärt sind“, betonte Reisecker.

Mountainbiken und Radfahren im Wald – LK OÖ

LK Oberösterreich

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