MOOSBRUGGER: NICHT AUCH NOCH HOHE ABGABEN NACH BORKENKÄFERSCHÄDEN

Aug. 28, 2018 | Allgemein

Waldbesitzer erwarten heuer noch höhere Verluste als im Jahr 2017

„Die extreme Trockenheit und Hitze der vergangenen Monate hat vor allem in den Dürregebieten zu einer nahezu explosionsartigen Vermehrung der gefährlichen Borkenkäfer im Wald geführt. Geschädigte Bäume müssen rasch gefällt und können nur noch mit Preisabschlägen vermarktet werden. Betrug im Vorjahr der wirtschaftliche Verlust für die Waldbesitzer rund 50 Mio. Euro, so droht heuer gar eine Verdoppelung der Schadenssumme. Die Berechnungsgrundlage für die kürzlich erfolgte Aktualisierung der Einheitswerte waren jedoch gesunde Wälder. Wenn also heuer ein Wald von Käfern befallen worden ist, das Holz daraus geschlägert und mit hohen Verlusten verkauft werden musste, soll der Waldbesitzer nicht noch ein zweites Mal Schaden erleiden, indem er für einen nicht mehr vorhandenen Wald auch noch hohe Abgaben zahlt. Der Waldbesitzer kann daher dem Finanzamt im Zuge der Wertfortschreibung die neuen Berechnungsgrundlagen für den Einheitswert übermitteln. Wir appellieren an die Finanzämter, dass solche Fälle vordringlich und rasch behandelt werden“, verlangte heute Landwirtschaftskammer (LK) Österreich-Präsident Josef Moosbrugger.

Rasch entscheiden

Der Wert der Waldbestände ist die Basis für die Einheitswerte, welche die Grundlage für alle Abgaben und Beiträge eines pauschalierten bäuerlichen Betriebes bilden. Dieser Wert sinkt naturgemäß bei Schädlingsbefall massiv, dazu zählt neben dem Borkenkäfer aktuell auch das Eschensterben. Im Wald- und Mühlviertel fallen seit dem Vorjahr große Flächen dem Borkenkäfer zum Opfer, in den Auwäldern stirbt die Esche großflächig wegen eines nach Europa eingeschleppten Pilzes.

„Schon bei wenigen Hektar geschädigten Waldes summieren sich hohe Verluste für einen Waldbauern. Damit nicht zu diesen Verlusten auch noch höhere Abgaben und Beiträge dazukommen, die aus dem höheren Einheitswert resultieren, muss dieser rasch auf die neue Berechnungsbasis angepasst werden. Die Wertfortschreibung aufgrund von Borkenkäferschäden muss daher umgehend nach Einlangen in den Finanzämtern bearbeitet werden, damit Waldbesitzer keinen doppelten Schaden haben“, so Moosbrugger.

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